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FR-Telefonaktion: Auch im Alter langt der Fiskus zu

Ob und wann Steuern fällig werden - und welche Varianten der Altersvorsorge Steuervorteile bringen, darüber informierten Experten in der FR-Telefonaktion. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer heute Rentner ist, bekommt die Rente aus dem Umlageverfahren - spätere Rentner sollen selbst vorsorgen. (Archivbild: Frisbee-Golf-Wettbewerb auf Usedom.)
Wer heute Rentner ist, bekommt die Rente aus dem Umlageverfahren - spätere Rentner sollen selbst vorsorgen. (Archivbild: Frisbee-Golf-Wettbewerb auf Usedom.)
Foto: Jens Koehler/ddp

Bereits seit fünf Jahren gilt das Alterseinkünftegesetz. Doch erst jetzt kontrolliert der Fiskus elektronische Mitteilungen über alle Altersbezüge. Gesucht werden jene, die spätestens seit 2005 eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. Unsere Experten konnten während einer Telefonaktion viele Anrufer beruhigen: Nicht alle Rentner müssen etwas für den Fiskus berappen.

Ob und wann Steuern fällig werden - und welche Varianten der Altersvorsorge Steuervorteile bringen, darüber informierten am Telefon: Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie Tom Borgs-Orlando vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Ich bekomme seit 2008 eine gesetzliche Altersrente. Wieso hat sich der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht?

Weil nur der steuerfreie Anteil der Rente lebenslang gleichbleibt. Bei jeder Rentenerhöhung steigt der zu versteuernde Teil der Rente an, wenn auch nur geringfügig.

Ich bekomme seit 2007 Altersrente. Wie hoch ist denn der steuerpflichtige Betrag?

Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Altersrente richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie die Rente erstmals bekamen. War das 2007, sind 54 Prozent Ihrer Rente für die Steuerberechnung relevant. Die verbleibenden 46 Prozent Ihrer Rente werden in Euro ausgedrückt und bleiben lebenslang steuerfrei.

Ich möchte eine private Rentenversicherung abschließen. Wie muss sie im Alter versteuert werden, und worauf muss ich beim Abschluss achten?

Bei einer Rentenversicherung haben Sie in der Regel die Wahl zwischen Kapital- und Rentenzahlung. Bei einer Kapitalausschüttung im Alter werden nur 50 Prozent der Erträge versteuert - sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Ablauf mindestens 60 Jahre alt sind. Entscheidet man sich für die lebenslange Rentenzahlung, wird bei Auszahlung nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Der richtet sich danach, wann Sie die Rente erstmals bekommen. Ist das mit 65 der Fall, gehen 18 Prozent in die steuerliche Berechnung ein. Das heißt, bei einer Rente von zum Beispiel 1.000 Euro müssten 180 Euro für die Steuer berücksichtigt werden. Vor Abschluss einer privaten Rente sollten Sie sich mehrere Angebote einholen.

Ich bin 67, neben meiner gesetzlichen Altersrente habe ich einen Minijob. Wie wirkt sich der Verdienst daraus auf meine Steuerpflicht aus?

Handelt es sich wirklich um einen Minijob, zahlt der Arbeitgeber pauschal für Sie bis zu 100 Prozent der Abgaben und damit wäre Ihre "Steuerschuld" für den Minijob abgegolten.

Ich bin 54, habe eine betriebliche Altersversorgung mit einem Schutz für den Fall meiner Berufsunfähigkeit. Ich habe gehört, dass die Betriebsrente im Alter versteuert werden muss und will den Vertrag jetzt eigentlich ruhen lassen und das Geld anderweitig investieren. Welche Alternativen habe ich?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, zum Beispiel eine private Rentenversicherung zur Vorsorge für das Alter abzuschließen oder einfach einen Sparplan zu machen. Mit der Beitragsfreistellung ruht auch Ihr privater Berufsunfähigkeitsschutz. In Ihrem Alter bekommen Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz nur zu erschwerten Bedingungen. Fragen Sie beim Arbeitgeber nach, wie hoch Ihr Berufsunfähigkeitsschutz laut Vertrag ist und entscheiden Sie dann, wie Sie verfahren.

Ich bin selbstständig, habe einen hohen Umsatz und auch einen hohen Gewinn. Ist eine Basis-Rente für mich geeignet?

Das hängt tatsächlich davon ab, wie hoch Umsatz und Gewinn bei Ihnen sind. In diesem Jahr können Sie 70 Prozent von maximal 20.000 Euro - also 14.000 Euro - an Beiträgen für die Basis-Rente von der Steuer absetzen. Das heißt, durch die Beiträge zur Altersvorsorge kann sich Ihr zu versteuerndes Einkommen beträchtlich vermindern. So würden Sie während Ihrer Berufstätigkeit steuerlich stark entlastet. Im Alter wird die Basis-Rente zwar hoch besteuert, aber Ihr Steuersatz ist dann in der Regel ohnehin niedriger.

Ich bin Jahrgang 1966, habe mich 2009 selbstständig gemacht. Sollte ich wegen der Absicherung bei Erwerbsminderung weiter in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen? Wie gestaltet sich das steuerlich?

Innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit können Sie sich auf Antrag in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichern. Bis zum dritten Jahr ab Beginn Ihrer Selbstständigkeit können Sie den halben Regelbeitrag zahlen - 254,23 Euro im Monat. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie fürderhin den vollen Regelbeitrag zahlen oder einen einkommensgerechten Beitrag. Mit Ihrem Beitrag ist nicht nur Ihre Erwerbsminderung abgesichert, sondern Sie sammeln auch "Punkte" für Ihre Altersrente. Ist der Antrag auf Pflichtversicherung einmal gestellt, können Sie ihn in der Regel nicht rückgängig machen.

Mir wurde geraten, eine Steuererklärung zu machen. Dabei habe ich gar nicht so viel Rente. Wozu sollte ich denn eine Steuererklärung machen?

Das kann dann sinnvoll, sein, wenn Sie Geldanlagen haben, von denen das Kreditinstitut automatisch die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführt. Mit der Steuererklärung können Sie sich in Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Steuersatz einen Teil oder die ganze Abgeltungsteuer zurückholen - und das kann nur in Ihrem Interesse ein. Sie sollten in Erwägung ziehen, für die Zukunft eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese können Sie Ihrer Bank vorlegen; dann wird Abgeltungsteuer gar nicht erst abgeführt.

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Datum:  2 | 2 | 2010
Seiten:  1 2
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