Erst in der vergangenen Woche hat es ein alarmierendes Beispiel für die Gefahr gegeben, die von manchen Lebensmitteln ausgehen kann. Tankstellen, Supermärkte und Diskotheken hatten unwissentlich Flaschen mit gepanschtem Wodka angeboten. Die Billigsorten „Diamond Vodka Original“, „Wodka AntiVirus Premium Quality“, „Premium Cosmos Vodka“ und „V24 Original Vodka“ wiesen einen erhöhten Methanolgehalt auf und mussten sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Die Methanolaufnahme kann zur Erblindung oder im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Gesundheitsgefährdung auf einen Blick
Grundlage für die Warnungen ist Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Eine öffentliche Warnung wird ausgesprochen, wenn ein Verdacht für ein Gesundheitsrisiko besteht, der Verbraucher getäuscht werden soll oder gegen Lebensmittelvorschriften verstoßen wurde.
Die Öffentlichkeit darf von den Behörden nur informiert werden, wenn andere Maßnahmen nicht rechtzeitig getroffen werden können oder die Verbraucher nicht erreichen. Die Interessen der Betroffenen und die der Verbraucher müssen vor einer öffentlichen Warnung genau abgewogen werden. Die Verbraucherministerien der Bundesländer veröffentlichen die Warnungen.
Als Verbraucher erfährt man von solchen Vorfällen aus den Medien – sofern man aufmerksam ist. Seit knapp zwei Monaten ist es dank des Internetportals „Lebensmittelwarnung.de“ nun auch möglich, alle gesundheitsgefährdenden Lebensmittel auf einen Blick einzusehen. Die Internetseite bündelt Informationen über in Deutschland erhältliche Produkte, vor denen die Lebensmittelüberwachung warnt.
Seit dem Start am 21. Oktober 2011 gab es mehr als 1,6 Millionen Zugriffe. Allein in den ersten Wochen wurde das Portal eine Million Mal angeklickt. „Die Resonanz ist viel größer als erwartet. Wir haben mit etwa fünf Meldungen pro Monat gerechnet, jetzt waren es zehn in zwei Wochen“, sagt Andreas Tief vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Die Warnungen werden von den einzelnen Bundesländern eingestellt, da die Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Länder ist.
Das Portal bündelt sämtliche Produkte, vor denen gewarnt wird oder die vom Hersteller zurückgerufen wurden. „Früher musste man sich diese Meldungen mühsam selbst im Internet zusammensuchen, jetzt hat man sie alle auf einen Blick“, sagt Tief. Die gepanschten Wodkasorten gehörten zu den gefährlichsten Einträgen. Aber auch die anderen aufgeführten Produkte seien beunruhigend. „Jedes für sich war schlimm. Zum Beispiel waren Glassplitter in einer Wurstkonserve oder Räucherlachs war mit Listerien verseucht“, resümiert Tief.
Aktuell betrifft das zum Beispiel den „Alpenmark Österreichischen Bergkäse“, der auch in den Aldi-Filialen vertrieben wird. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr können durch Listerien schwer erkranken.
37 aktuelle Lebensmittelwarnungen
Die bemängelten Produkte bleiben so lange auf der Seite, bis ihr Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Dieser Termin lässt sich anhand von Chargennummern, die in den Vertriebslisten der Hersteller stehen, überprüfen. Nicht immer befinden sich alle gesundheitsgefährdenden Produkte noch im Supermarkt und können einfach aus den Regalen geräumt werden. Meistens wurde die Ware schon gekauft und liegt bei den Konsumenten zu Hause im Kühlschrank. Damit Verbraucher trotzdem von der Gesundheitsgefahr erfahren, bleiben die Warnungen auf der Internetseite noch einige Zeit nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aktiv. Es ist geplant, im kommenden Jahr auch eine Newsletter-Funktion einzurichten, bei der Interessierte bei jeder neuen Meldung per E-Mail informiert werden.
Derzeit (Stand 12.12.) sind 37 Warnungen aktiv. Die jüngsten erscheinen direkt auf der Startseite. Ältere Warnungen, die noch gelten, finden sich unter dem Menüpunkt „alle Warnungen“. Aufgeführt sind jeweils der Hersteller, der Grund der Warnung und die meldenden Bundesländer. Wenn man auf das weiße Ausrufungszeichen im blauen Kreis klickt, erhält man detailliertere Informationen und erfährt, was zu tun ist (zum Beispiel das Produkt an den Hersteller zurückschicken). Wirklich verbraucherfreundlich ist das Portal dennoch nicht. Um die Gefährlichkeit verstehen zu können, ist lebensmitteltechnologisches Vorwissen gefragt. „Sehr hoher Capsaicingehalt“ steht zum Beispiel ohne nähere Erläuterung als Grund der Warnung neben demProdukt „Pepper King 1 Million Scoville Chiliextrakt.“ Capsaicin ist ein Alkaloid, das für den Schärfegrad zuständig ist. Die getrockneten Mu Err Pilze (Black Mushroom) aus Vietnam werden wegen „Bacillus cereus“ aus dem Verkehr gezogen. Dass es sich dabei um ein Lebensmittel vergiftendes Bakterium handelt, das unter anderem Durchfall auslöst, muss man selbst herausfinden.
„Lebensmittelwarnung.de“ ist nach „Lebensmittelklarheit.de“ bereits das zweite Internetportal dieser Art, das in diesem Jahr an den Start gegangen ist. Obwohl sich beide Foren mit Lebensmitteln befassen, gibt es einen großen Unterschied: Bei „Lebensmittelwarnung.de“ geht es um eine konkrete Gesundheitsgefahr, während „Lebensmittelklarheit.de“ hauptsächlich Produkte aufführt, von deren Verpackung sich Verbraucher getäuscht fühlen könnten.