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Glücksspiel: Teurer Hauptgewinn

Mit Gewinnversprechen ködern Briefkastenfirmen vor allem ältere Menschen - und ziehen ihnen dann das Geld aus der Tasche. Bayern will das Problem entschlossen angehen. Von Iris Hilberth

Unseriöse Gewinnversprechen bereiten viel Ärger.
Unseriöse Gewinnversprechen bereiten viel Ärger.
Foto: ddp

"Sie haben gewonnen!"- nahezu jeder hat schon mal ein Schreiben mit einer solchen Überschrift in seinem Briefkasten vorgefunden. Wer klug ist, hat es gleich dorthin befördert, wo es hingehört: in den Papierkorb.

Aber immer wieder fallen besonders ältere Menschen auf die Masche mit den Gewinnversprechen herein. Wenn es etwa heißt: "Ein unwiderruflicher, garantierter und jederzeit einklagbarer, ausdrücklicher Gewinn-Bescheid" oder "Mitteilung für garantierte Zahlung" oder ein Stempel des "Büros für Preisverleihungsrichtlinien" einen seriösen Anschein erwecken soll.

Seit Jahren warnen Verbraucherschützer vor solchen Gewinnversprechen, die nur einen Zweck haben: den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sei es mit einer Verkaufsfahrt, mit teuren Telefonanrufen oder mit einer Vorausbezahlung von Gebühren.

"Es ist ein dringendes Problem, mit dem wir tagtäglich konfrontiert werden", sagte Ute Mowitz-Rudolph, Geschäftsführerin des Verbraucherservices Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund. Auch Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk (CSU) ist dieser Ansicht: "Das ist nicht nur lästig, sondern kann auch gefährlich sein". Sie will wie auch bei anderen "Abzockthemen" auf breite Information und Aufklärung, konkrete Beratung und gezielte Verfolgung unseriöser Firmen setzen.

Post ohne Absender

Dass dies aber nicht immer so einfach ist, zeigt eine Sammlung von derartigen Gewinnmitteilungen des Verbraucherservices Bayern. Rund zwei Monate lang haben die Verbraucherschützer etwa 2000 solcher Schreiben gesammelt und 500 von ihnen ausgewertet. Dabei hat sich herausgestellt, dass nur 19 Prozent der untersuchten Mitteilungen überhaupt eine Absenderangabe mit Ort und Straße enthalten. Der Rest gibt nur ein Postfach, gar keine Adresse und auch keine Telefonnummer an. So wird es dem vermeintlichen Gewinner unmöglich gemacht, den Gewinn einzufordern.

In den meisten Fällen wurde dem Empfänger Geld versprochen, entweder sofort oder als "Nominierung", verbunden mit einer Verlosung oder einer Reise, die sich dann als Werbeveranstaltung entpuppte. "Da müssen die Leute dann extra zahlen, wenn sie nicht im Mehrbettzimmer schlafen wollen, wenn sie vom Buffet essen wollen, wenn sie wieder zum Flughafen gebracht werden wollen und so weiter", erklärt Tanja Wilkniß vom Verbraucherservice Bayern. Meist würden die Teilnehmer unter Druck gesetzt, an den Verkaufsveranstaltungen teilzunehmen und zahlten für die Reise letztendlich mehr, als wenn sie ganz normal im Reisebüro gebucht hätten.

Daten werden weitergereicht

Mehr als die Hälfte der ausgewerteten Mitteilungen kamen von demselben Absender: Friedrich Müller. Auf diese Firma ist auch Magdalena Knips schon hereingefallen. Man hatte ihr einen Gewinn versprochen, wenn sie eine bestimmte Telefonnummer anrufe. Den Gewinn hat sie nie erhalten, dafür aber eine Telefonrechnung über 200 Mark. Zehn Jahre ist das jetzt her, und die alte Dame sagt: Nochmals würde ihr das nicht passieren. Nur wird sie Friedrich Müller nicht mehr los. Er traktiert sie weiterhin mit seinen unseriösen Gewinnversprechen.

Internationales Problem

Wer einmal reagiert hätte, weiß auch Wilkniß, der bleibe auf der Liste und würde auch an andere Firmen weitergereicht. "Das Problem mit dem Datenklau ist eine beängstigende Situation", gab auch Thomas Dickert vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu bedenken. "Wir müssen da dringend politisch aktiv werden."

Warum aber ein Friedrich Müller schon über zehn Jahren den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen kann, ist ein grenzüberschreitendes Problem, denn die Firma agiert von Österreich aus. Ministerin Merk versprach, demnächst mit den österreichischen Kollegen über dieses Thema zu sprechen.

Gewinne schwer einklagbar

Nach dem Gesetz kann man einen versprochenen Gewinn einklagen. Denn laut Paragraph 661 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gilt der Grundsatz: "Gewonnen ist gewonnen". Voraussetzung ist allerdings, dass die Gewinnzusage den Eindruck erweckt, als sei der versprochene Preis bereits gewonnen. Formulierungen wie "Sie sind nominiert" oder "Sie gehören zu der Gruppe potentieller Gewinner" nützt nichts.

Allerdings ist es in der Regel mühsam oder gar aussichtslos, tatsächlich an den Gewinn zu kommen. Denn meist handelt es sich um eine Briefkastenfirma, und der kann kein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden. Das Ministerium sagt daher: "Es kann niemandem ernsthaft empfohlen werden, den Gewinn tatsächlich einzuklagen."

Mit großen Gewinnversprechen ködern Briefkastenfirmen vor allem ältere Menschen - und ziehen ihnen dann das Geld aus der Tasche. Nun will Bayern das Problem entschlossen angehen.

Autor:  Iris Hilberth
Datum:  29 | 1 | 2009
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