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Kassenwechsel prüfen: Warentest warnt vor übereilten Schritten

Jeder sechste Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt bereits einen Zusatzbeitrag. Allein 400.000 Kassenpatienten haben deshalb bis Ende März den Anbieter gewechselt. Von Thomas Wüpper

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Hamburg.
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) in Hamburg.
Foto: dpa

Jeder sechste Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt bereits einen Zusatzbeitrag. Allein 400.000 Kassenpatienten haben deshalb bis Ende März schon den Anbieter gewechselt. Doch die Stiftung Warentest warnt jetzt vor überstürzten Entscheidungen und rät zum genauen Vergleich.

Bei einigen Krankenkassen, die von ihren Kunden bereits eine Extrazahlung fordern, hat das einen dramatischen Mitgliederschwund ausgelöst. So verlor die BKK für Heilberufe, die bis zu 37,50 Euro extra pro Monat verlangt, bis März fast ein Drittel ihrer 170.000 Kunden. Gutverdiener zahlen hier bis zu 450 Euro zusätzlich im Jahr, rechnet das Stiftungsmagazin Finanztest in seiner jüngsten Ausgabe vor. Service und Zusatzleistungen seien aber nicht besser als anderswo.

Jeder gesetzlich Versicherte kann die Kasse wechseln. Der neue Anbieter darf ihn nicht ablehnen, auch wenn der Kunde bereits alt und krank ist und damit meist höhere Kosten verursacht. Wer wechseln will, muss aber mindestens 18 Monate Mitglied der bisherigen Kasse sein. Wenn die bisherige Versicherung aber einen Zusatzbeitrag verlangt, ist auch die sofortige Kündigung möglich. Allerdings nur, bis der erste Sonderbeitrag fällig wird. Die Kasse muss mindestens einen Monat zuvor diesen Sonderbeitrag ankündigen.

Jede Kündigung werde zum Ende des übernächsten Monats wirksam, so Finanztest. Das heißt: Wer noch im Mai kündigt, kann von 1. August an Mitglied einer anderen Kasse werden. Dafür ist eine Bestätigung nötig, die der bisherige Versicherer binnen zwei Wochen ausstellen muss. Wer einen Wahltarif bei seiner Kasse vereinbart hat, muss drei Jahre bei diesem Anbieter bleiben.

Wer die Anbieter vergleicht, sollte genau hinschauen. So zahlen manche Versicherer die Schutzimpfungen vor Urlaubsreisen, was allein mehr als hundert Euro ausmachen kann. Andere erstatten die Kosten für homöopathische Mittel zurück, bieten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke oder zahlen unter bestimmten Bedingungen eine Haushaltshilfe.

Autor:  Thomas Wüpper
Datum:  19 | 5 | 2010
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