Können Versicherte sofort zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn die Schließung ihrer bisherigen Kasse droht?
Nein. In diesen Fällen gibt es kein Sonderkündigungsrecht, erläutert eine Sprecherin des Spitzenverbands der Krankenkassen, GKV. Es gelten also die üblichen Regeln: Wer schon mindestens 18 Monate Mitglied ist, kann regulär kündigen, mit einer Frist von zwei vollen Monaten. Überstürzen muss man aber nichts, meinen GKV und Verbraucherschützer einmütig. Schließlich könne eine drohende Insolvenz auch zu einer Fusion führen, sagt etwa Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.
Und was ist zu tun, wenn die Kasse tatsächlich dicht macht?
Die Versicherten werden persönlich über den Zeitpunkt der Schließung informiert, so der GKV. Danach sollten sich pflichtversicherte Mitglieder sputen. Ab dem Zeitpunkt der Schließung haben sie zwei Wochen Zeit, um sich eine neue Kasse auszusuchen. Für freiwillige Mitglieder gilt eine Frist von drei Monaten. Über den Wechsel sollten Beschäftigte ihren Arbeitgeber informieren, Rentner ihre Rentenversicherung und Arbeitslose das Jobcenter.
Was passiert, wenn man die Frist für den Wechsel verpasst - etwa, weil man in Urlaub war?
Dann meldet der Arbeitgeber den Beschäftigten bei einer Kasse an. Erste Wahl ist ein Anbieter, bei dem der Beschäftigte schon einmal versichert war. Ist der nicht zu ermitteln, entscheidet der Arbeitgeber allein. Analog verfahren Rentenversicherung und Jobcenter.
Ist man auch während des Wechsels versichert?
Ja. Selbst wenn man die Frist von zwei Wochen oder drei Monaten verstreichen lässt, bleibt man krankenversichert, betont eine GKV-Sprecherin. "Niemand kann aus dem System fallen." Es könnte allerdings eine Nachzahlung fällig werden für die Zeit zwischen Schließung der alten Kasse und Anmeldung bei der neuen.
Zu welcher Kasse können die Versicherten wechseln?
Sie haben die freie Wahl unter den 166 gesetzlichen Krankenkassen, betont die GKV-Sprecherin. Es gebe keine Wartezeiten und keine Gesundheitsuntersuchungen. Eine einzige Einschränkung ist zu beachten: Einige kleine Anbieter sind nur für Menschen aus bestimmten Regionen offen.
Was kostet der Wechsel?
Für die Versicherten nichts - außer ein bisschen Zeit. Eine Gebühr werde nicht fällig, so die GKV-Sprecherin.
Was passiert, wenn die alte Kasse einen Zahnersatz genehmigt hat - und dann dicht macht, bevor die Behandlung beendet ist?
Die meisten Leistungen - etwa zum Zahnersatz - sind bei den gesetzlichen Kassen einheitlich geregelt. In diesen Fällen übernimmt die neue Kasse die Kosten. Schwieriger ist es bei individuellen Leistungen, die in der Satzung der Anbieter festgelegt sind. Hier sei nicht sicher, ob die neue Kasse zahlt, so die GKV-Sprecherin. Streitfälle seien hier nicht ausgeschlossen, betont auch Verbraucherschützer Vogel. Allerdings könne man den Patienten auch nicht einfach die Kosten aufbürden, wenn die Behandlung schon begonnen habe. Wenn ein Patient während der Pleite im Krankenhaus liegt, klären die Kassen die Übernahme der Kosten untereinander.
Was sollte man generell beim Wechsel beachten?
Man sollte sich auf jeden Fall Zeit nehmen und sich über die verschiedenen Anbieter informieren. Insbesondere der Service sollte stimmen, betont Vogel. Manche Menschen legte Wert auf eine Hotline, bei der man nicht ewig in der Warteschleife hängt. Anderen sei eine Geschäftsstelle in der Nähe wichtiger. Zudem könne man auf besondere Leistungen achten. Manche Kassen hätten zum Beispiel spezielle Angebote in Sachen alternative Medizin.