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TÜV warnt Eltern: Gefährliches Wasserspielzeug

Aufblasbare Wasserspielzeuge und Luftmatratzen entsprechen häufig nicht den EU-Sicherheitsnormen. Sie enthalten gefährliche Weichmacher oder ablösbare Kleinteile, warnt der TÜV Rheinland.

Eltern sollten nicht einfach irgendwelche Wasserspielzeuge für ihre Kids kaufen. Eine Orientierung für einwandfreie Spielzeuge ist das GS-Zeichen.
Eltern sollten nicht einfach irgendwelche Wasserspielzeuge für ihre Kids kaufen. Eine Orientierung für einwandfreie Spielzeuge ist das GS-Zeichen.
Foto: Foto: ZB-Funkregio Ost

Köln. Aufblasbare Wasserspielzeuge und Luftmatratzen entsprechen häufig nicht den EU-Sicherheitsnormen. Sie enthalten gefährliche Weichmacher oder ablösbare Kleinteile, die verschluckt werden können. Das hat der TÜV Rheinland bei einem Test herausgefunden.

Von 88 Produkten, die unter anderem in Geschäften an der Nordsee, am Atlantik und am Mittelmeer gekauft wurden, erfüllten 43 nicht die Mindestanforderungen. Der TÜV Rheinland empfiehlt Eltern, beim Kauf dieser Produkte unbedingt auf folgende Punkte zu achten:

Bei verlässlichen Quellen kaufen

Fachgeschäfte und Kaufhäuser verfügen über eine interne Qualitätssicherung. Bei der "Bude" am Strand oder dem Kiosk auf der Promenade ist dies oft nicht der Fall. Der TÜV empfiehlt deshalb, Schwimmhilfen am besten nicht erst im Urlaub zu kaufen, sondern schon vor den Ferien und nach genauer Beratung.

Achtung bei Schwimmlernhilfen

Sie sollten das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) tragen. Zudem sollen sie frei von Weichmachern sein, was man an der Kennzeichnung "phthalat-frei" erkennt.

Alters- und Gewichtsangaben beachten

Sie sollten dem Kind entsprechen. Ein Kinderschwimmsitz darf kleine Kinder zum Beispiel nicht einengen, Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile enthalten.

Sicht- und Tastkontrolle

Sind die Nähte scharfkantig oder die Ventile schlecht verarbeitet, sollte man die Produkte besser nicht kaufen. Sonst besteht die Gefahr, sich zu verletzen.

Beschriftung

  Der Hersteller oder Importeur muss erkennbar sein. Das ist auch für den Reklamationsfall wichtig. (dpa/tmn)

Weitere Informationen und Testergebnisse: TÜV Rheinland

Datum:  2 | 7 | 2010
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