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Verbraucherinformationen: Ampel für Geldanlage

Die Verbraucherzentrale Hamburg darf einen Ratgeber zu Geldanlagen nicht mehr verbreiten, weil sie Versicherungs-Produkte als ungeeignet einstufte. Das wollen sich die Verbraucherschützer nicht bieten lassen. Von Franziska Schubert

Einen Ampelcheck für ihre Produkte wollen die Versicherer nicht dulden.
Einen Ampelcheck für ihre Produkte wollen die Versicherer nicht dulden.
Foto: ddp

Im Gerichtsstreit mit der Debeka-Versicherungsgruppe pocht die Verbraucherzentrale Hamburg darauf, weiterhin Finanzprodukte kritisch bewerten zu dürfen. Das Landgericht Berlin hatte der Verbraucherzentrale per einstweiliger Verfügung untersagt, Rürüp-Basis-Renten oder Kapitallebens- und private Rentenversicherungen als ungeeignet für die Altersvorsorge zu bewerten.

Aus dem Grund darf die Verbraucherzentrale den Ratgeber "Ampelcheck Geldanlage" nicht mehr verbreiten; dabei steht die zweite Auflage von 5000 Exemplaren kurz vor dem Druck.

Die Verbraucherzentrale hat gegen die Gerichtsentscheidung Widerspruch eingelegt. Für Ampelcheck-Verfasserin Edda Castelló geht es dabei grundsätzlich um die Frage, ob kritische Meinungsäußerungen zu Finanzprodukten erlaubt sind.

"Die Verbraucher benötigen einfache Informationen, um sich orientieren zu können." Das sei das Prinzip ihres Finanzchecks, der nach den Kriterien Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz aufgesplittet ist.

Mittels Ampelfarben leitet der Ratgeber Kleinanleger durch das große Angebot auf dem Kapitalmarkt. Die Farbe Rot warnt vor Gefahr, Gelb zeigt Risiken und Nachteile an. Unbedenkliche Produkte sind grün gekennzeichnet.

Das Gericht hat der Verbraucherzentrale nun aber verboten, die Rendite und Sicherheit von Rürüp-Basis-Renten oder Kapitallebens- und private Rentenversicherungen gelb bis rot einzustufen. Die Broschüre enthalte "fehlerhafte Informationen, die die Verbraucher in die Irre führt", sagte dazu Debeka-Unternehmensvorstand Uwe Laue.

Letztlich sei das Heft für die Debeka geschäftschädigend. Denn Finanzprodukte seien zu komplex, um sie auf die Farben rot, gelb oder grün zu reduzieren. Das Prüfverfahren sei weder objektiv noch sachkundig, beanstandet das Versicherungsunternehmen.

Die Verfügung kann das Gericht in der mündlichen Verhandlung am 10. September bestätigen oder ablehnen. Zu klären wird auch sein, ob die Bewertung eine zulässige Meinungsäußerung oder aber eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung darstellt.

Autor:  Franziska Schubert
Datum:  25 | 8 | 2009
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