Russen-Alarm
Selbst wenn 80 Prozent der Gäste eines Hotels Russen sind, ist das kein Reisemangel. Die logische Begründung des Landgerichts Düsseldorf: Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen - vor allem im Ausland. Die Beschwerde der Kläger, sie seien bei ihrem Urlaub in der Türkei ständig dem rüpelhaften, unmöglichen Benehmen zahlreicher russischer Gäste ausgesetzt gewesen, hatte vor Gericht keinen Bestand. Sowohl „rüpelhaft“ als auch „unmöglich“ seien subjektive Werturteile.
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Sollte sich das schnuckelige Häuschen aus dem Reisekatalog als Bruchbude erweisen, können deutsche Urlauber jetzt ihr Recht einklagen. Auch wenn das Ferienhaus im Ausland steht. Mehr...

Ein Urlaub soll gefälligst perfekt sein, denken sich viele Reisende und haben einiges zu klagen. Der Sitznachbar im Flugzeug stinkt, das Schiff bleibt im Eis stecken und am Strand beißen die Flöhe. Mit manchen Dingen ziehen sie sogar vor Gericht. Mehr...
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