Die Lust, ein ausgefallenes Souvenir aus dem Urlaub mitzubringen, ist bei Touristen stark ausgeprägt. Bunte Korallen-Ketten, Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Schlangenleder und seltene Muscheln oder Pflanzen sind dabei ganz besonders beliebt.
Am Zoll in Deutschland kommt für viele Urlauber aber ein böses Erwachen, denn mit der Einfuhr machen sie sich wegen „Verstoß gegen die Artenschutzverordnung“ strafbar. 836 dieser Verstöße verzeichnete der Zoll 2010 allein am Frankfurter Flughafen, rund 100 mehr als im Jahr zuvor.
Souvenirkauf verringert Tierbestände
Das strikte Verbot hat seinen guten Grund, denn der Schmuggel mit Produkten, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei geht es gerade um Tiere und Planzen, die vom Aussterben bedroht sind. Und jeder Souvenirkauf verringert die ohnehin bedrohten Bestände weiter.
Zu den verbotenen Mitbringseln gehören lebende Tiere, wie Greifvögel, Papageien und Affen, sowie Pelze von Leopard, Tiger, Jaguar und Ozelot. Gleichfalls verboten sind Produkte aus tierischen Teilen, wie Elfenbeinschnitzereien, Arbeiten aus Schildkrötenpanzer oder Produkte aus Krokodil- und Schlangenleder. Ebenso tabu sind Riesenmuscheln, zahlreiche Kakteen und Orchideenarten sowie Korallen. An allen deutschen Flughäfen zusammen wurden rund 93.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Waren sichergestellt.
Vorsicht, Fälschung!
Vorsicht gilt genauso bei gefälschten Markenschnäppchen und nachgemachten Kosmetikprodukten. 2010 wurden laut Zoll Produktfälschungen im Wert von fast 96 Millionen Euro beschlagnahmt.
Die Zollbeamten haben viel zu tun. Die meisten Reisenden versuchen sich mit Unwissenheit herauszureden. Beliebt sind auch Ausreden wie "Das Tier ist doch schon tot“ oder „Diese Tasche besitze ich schon seit vielen Jahren.“ Aber das nützt alles nichts, der Urlauber muss trotzdem zahlen. Das Ausmaß der Strafe reicht je nach Verstoß von einem kleinen Verwarnungsgeld bis hin zu empfindlichen Bußgeldern. Im Einzelfall kann es sogar zu einer Haftstrafe kommen. Eines ist aber sicher: Sein Urlaubssouvenir ist der Urlauber in jedem Fall los. (cpo/fr)
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