Verunsicherung herrscht derzeit bei Griechenland-Touristen, ob der Streik Folgen für ihren Urlaub haben könnte. Das Auswärtige Amt warnt vor Demonstrationen in großen Städten. Auch der Flug- und Fährenverkehr könnte beeinträchtigt sein.
Der Streik in Griechenland kann zu Beeinträchtigungen im Urlaub führen. Foto: dpa
Die Schuldenkrise in Griechenland bereitet auch vielen Urlaubern Sorgen. Am Dienstag haben die griechischen Gewerkschaften aus Protest gegen das Sparprogramm der Regierung einen 48-stündigen Streik begonnen. Seit Dienstagmorgen wurden Busse und Straßenbahnen in Athen bestreikt. Hafenarbeiter behinderten das Auslaufen der Fähren in Piräus. Fluglotsen wollen die Arbeit vorübergehend ebenfalls niederlegen. Hotels und Restaurants hatten dagegen geöffnet. Bisher hat nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) in Berlin kaum ein Urlauber seine gebuchte Reise nach Griechenland umgebucht oder storniert.
Wie gefährlich sind die Unruhen für Urlauber?
Das Auswärtige Amt warnt, dass Urlauber in größeren Städten mit Streiks und Demonstrationen rechnen müssen. Besonders Reisende nach Athen und in Thessaloniki sollten einen weiten Bogen um Demonstrationen machen. In Athen, Thessaloniki und Piräus treiben laut dem Außenamt besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf belebten Plätzen vermehrt Taschendiebe ihr Unwesen.
Die meisten Urlauber seien von den Unruhen aber nicht betroffen, erklärt der DRV. Nur rund ein Prozent habe für den Sommer eine Städtereise gebucht, die meisten machen auf den Inseln oder dem Peloponnes Urlaub. Und dort sei die Lage ruhig.
Mit welchen Einschränkungen müssen Urlauber rechnen?
Von Streiks und Demonstrationen seien vor allem Städtereisende betroffen, sagt DRV-Sprecherin Zeuch. Museen könnten geschlossen, der öffentliche Nahverkehr lahmgelegt sein. Pauschalurlauber, die direkt auf ihre Insel fliegen, bekämen von den Protesten dagegen wenig mit.
Welche Ansprüche haben Urlauber, wenn Flüge ausfallen?
Sollten die Mitarbeiter der griechischen Flughäfen streiken und deshalb Flüge ausfallen, erhalten Urlauber keinen Schadenersatz. Denn dabei handle es sich um höhere Gewalt, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Pauschalurlauber könnten aber den Reisepreis mindern, wenn die Reise erst Stunden oder gar Tage später angetreten werden kann. Individualtouristen erhalten nach Wahl den Flugpreis zurück oder lassen sich auf einen anderen Flug umbuchen.
Falls der Hinflug ersatzlos ausfällt, dürfen Pauschalurlauber auch auf ein anderes Urlaubsziel umbuchen, oder sie erhalten ihr Geld zurück. Sie müssen sich auch keine Sorgen machen, wenn der geplante Flug nach Hause wegen eines Streiks ausfällt. „Der Veranstalter ist immer in der Pflicht, den Urlauber nach Hause zu bringen“, sagt Fischer-Volk. Falls die Wartezeit auf den nächsten Flug sich über mehrere Tage hinzieht, müsse der Urlauber das Hotel allerdings selbst bezahlen.
Der Individualreisende dagegen muss sich selbst kümmern. Er kann laut der Reiserechtlerin entweder den Preis des ausgefallenen Flugs von der Airline zurückfordern und sich selbst die Heimreise organisieren. Oder er fordert eine Ersatzbeförderung. Dann müsse die Fluggesellschaft die Kosten für Hotel und Verpflegung bis zum nächsten Flug übernehmen.
Was ist, wenn die Fähre ausfällt?
Individualtouristen erhalten bei einem Streik den Preis des Fährtickets zurück - und haben ansonsten Pech gehabt. Wenn sie deshalb zum Beispiel den Rückflug verpassen oder nicht rechtzeitig zum gebuchten Hotel kommen, bleiben sie auf ihren Kosten sitzen, wie Fischer-Volk erklärt.
Bei Ausflügen im Rahmen einer Pauschalreise komme es darauf an, „wie prägend diese für die Reise sind“. Wenn zum Beispiel bei einem Städtetrip ein Ausflug zur Akropolis ausfällt, sei der Mangel hoch zu bewerten. "Denn viele fahren ja gerade deshalb nach Griechenland", sagt Fischer-Volk. Die Urlauber könnten in diesem Fall den Reisepreis stärker mindern, als wenn ein kleiner Landausflug entfällt.
Diese Rechte haben Reisende
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Diese Rechte haben Reisende
Flugpassagieren steht ein finanzieller Ausgleich erst zu, wenn sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert und der Abflug mindestens ebenfalls drei Stunden Verspätung hatte.
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Wie viel Geld gibt es dann?
Bahnreisende können einen prozentualen Anteil am Ticketpreis zurückfordern. Für Flugpassagiere gibt es feste Pauschalen, die sich aus der Streckenlänge ergeben. Das kann im Flugverkehr dazu führen, dass es nach dem Kauf eines 10-Euro-Billigtickets und einer entsprechenden Verspätung eine Überweisung von 250 Euro gibt.
Mehr zu bekommen, als sie selber gezahlt haben, ist für Bahnreisende dagegen nicht möglich.
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Was zahlt die Bahn zurück?
Wer mit dem Zug 60 bis 119 Minuten zu spät am Ziel ist, kann 25 Prozent seines Fahrkartenpreises verlangen – sofern der Erstattungsbetrag bei mindestens vier Euro liegt. Bei 120 Minuten Verspätung und mehr sind es 50 Prozent des Preises für die einfache Fahrt.
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Und was zahlen Fluggesellschaften?
Das hängt von der Streckenlänge ab. Es ist also egal, ob die Verspätung drei oder 13 Stunden beträgt. Es gibt 250 Euro bei Flügen über Distanzen von weniger als 1500 Kilometern. Bei 1500 bis 3500 Kilometer sind es 400 Euro. Bei verspäteten Langstreckenflügen, die über mehr als 3500 Kilometer zurücklegen, muss die Fluggesellschaft 600 Euro pro Person bezahlen.
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Welche Rechte habe ich bei einer Flugannullierung?
Fluggäste können sich in einem solchen Fall den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten lassen. Möchten sie ihre Reise gerne fortsetzen, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.
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Auf welche Unterstützungsleistungen habe ich während meiner Wartezeit am Flughafen Anspruch?
Bei jeder Verspätung oder Flugannullierung sind die Veranstalter dazu verpflichtet, den Betroffenen Getränke, Essensgutscheine, sowie die Möglichkeit zum Telefonieren zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall muss auch die Unterbringung in einem Hotel veranlasst werden.
Aufgepasst: Die Reiseveranstalter sind dazu erst nach zwei Stunden gesetzlich verpflichtet.
Tipp: Werfen Sie die Quittungen oder Belege über Taxifahrten oder Hotelaufenthalte nicht weg. Sie können Ihnen noch nutzen, wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
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Habe ich bei der Bahn immer Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Bei einem Fall „höherer Gewalt“, wie etwa einen Schneesturm, hat das Unternehmen die Verspätung nicht selbst zu verantworten. Bei einer solchen Sachlage können Unternehmen von Ausgleichszahlungen entbunden sein.
Tipp: Das Recht, Teile des Fahrpreises bei einer Verspätung von über 60 Minuten erstattet zu bekommen, gilt nicht nur für Fahrgäste der deutschen Bahn. Die Fahrgastrechte sind gesetzlich festgeschrieben und gelten für alle Eisenbahnunternehmen.
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Wie mache ich meinen Anspruch bei den Fluggesellschaften geltend?
Zunächst sind Fluggesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, Gäste über ihre Rechte zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo sie sich beschweren können.
Tipp: Verlangen Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Fassung der Regeln für Ausgleichs- und Unterstützerleistungen.
Aufgepasst: „Höhere Gewalt“ ist ein Argument, mit dem sich die Gesellschaften aus dieser Verpflichtung befreien können. Es sei denn...
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... der Fehler ist eindeutig der Fluggesellschaft zuzurechnen. So kann sie sich nicht auf das eisige Wetter berufen, wenn der Veranstalter nicht auf die Enteisung seiner Maschinen eingestellt hat. Hier ist die Airline nachweispflichtig. In diesem Fall hat der Passagier neben dem Betreuungs- auch Entschädigungsanspruch.
Anders sieht das allerdings aus, wenn der ganze Flughafen aufgrund von Schnee- und Eis gesperrt wird: in einem solchen Fall liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor.
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Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln in Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie. Diese legt für alle Bus- und Bahnreisende, ab einer Verspätung von 20 Minuten fest, dass sie einen Fernverkehrszug wie ICE, IC oder EC nutzen können. Die Kosten, die Ihnen dabei entstehen, können sie bei dem Unternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, geltend machen. Leider gibt es hier einen Haken...
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... Taxirechnungen können nur geltend gemacht werden, wenn der Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat und die Ankunft zwischen null und fünf Uhr morgens liegt.
Ausnahme: Am Abend fällt der letzte Zug nach Hause ganz aus, so dass Sie erst nach Mitternacht ans Ziel gelangen.
Aufgepasst: Die Bahn zahlt den Fahrpreis nur bis zu einer Höhe von 80 Euro.
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An wen muss ich mich wenden?
Bei Flugverspätungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft - und zwar innerhalb von drei Jahren.
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Bahnreisende erhalten die Antragsformulare oft bereits im Zug oder am Servicepoint des Zielbahnhofs. Am besten ist es, sich die Verspätung direkt vom Schaffner bestätigen zu lassen. Erhältlich sind die Beschwerdeformulare auch beim Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt (Tel.: 01805/20 21 78 für 14 Cent/Minute aus dem Festnetz, www.fahrgastrechte.info).
Bei einer erfolglosen Beschwerde können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (www.soep-online.de).
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Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
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Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
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