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Ökoaktivist aus Hessen: „Feldbefreier“ muss ins Gefängnis

Der bundesweit bekannte Ökoaktivist Jörg Bergstedt muss ins Gefängnis. Weil er genetisch veränderte Gerste auf einem Versuchsfeld der Gießener Justus-Liebig-Universität ausgerissen hat, ist er in dritter Instanz zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Aktivist Jörg Beckstedt will weiter streiten.
Aktivist Jörg Beckstedt will weiter streiten.
Foto: Rolf K. Wegst

Der bundesweit bekannte Ökoaktivist Jörg Bergstedt (46) muss ins Gefängnis. Weil er genetisch veränderte Gerste auf einem Versuchsfeld der Gießener Justus-Liebig-Universität ausgerissen hat, ist er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jetzt auch in der dritten Instanz bestätigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Revision als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Im Juni 2006 zerstörte Bergstedt gemeinsam mit drei Mitstreitern ein Versuchsfeld der Universität. Vor laufender Kamera durchtrennten sie den Zaun und rissen einen Teil der Gerstenpflanzen auf der nur 9,6 Quadratmeter großen Fläche aus. Die Hochschule bezifferte den Schaden auf 50.000 Euro.
Strafantritt im Herbst

Gen-Gerste

2006 baute die Gießener Universität erstmals in Deutschland Gerste aus dem Genlabor auf freiem Acker an. Damit wollten die Agrarwissenschaftler im Auftrag des Bundesforschungsministeriums herausfinden, ob genmanipulierte Gerste unerwünschte Auswirkungen auf nützliche Bodenorganismen hat.

Kein Versuchsfeld blieb stehen. 2006 rissen Bergstedt und seine Mitstreiter einen Teil der Pflanzen aus. 2007 wurde das Feld zerstört. 2008 besetzten Gegner den Acker schon vor der Aussaat. Seitdem wächst die Gengerste aus dem Gießener Labor in den USA und Mecklenburg-Vorpommern. (gec)

„Wir sind zufrieden mit der Entscheidung“, erklärte der Sprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Reinhard Hübner. Dagegen bezeichnete Bergstedt den Beschluss als ein „von Justiz, Politik und Gentechniklobby erhofftes Abschreckungsurteil“. „Damit sollen andere davon abgehalten werden, sich gegen Gentechnik zu wehren“, sagte der Anarchist und Kopf der Projektwerkstatt im mittelhessischen Saasen. Seine Haftstrafe muss er laut Staatsanwaltschaft frühestens im Herbst antreten.

Damit ist der Zug durch die Instanzen dieses ersten großen Prozesses um ein zerstörtes Versuchsfeld auch nach Bergstedts Einschätzung beendet. Trotzdem will der Aktivist versuchen, Verfassungsklage einzureichen. Dass er damit Erfolg hat, hält er indes selbst für unwahrscheinlich. Er stützt sich auf den Anspruch auf rechtliches Gehör. Vom Amtsrichter sei er rechtswidrig aus seinem eigenen Prozess entfernt worden. In zweiter Instanz seien seine Beweisanträge in pauschalen Beschlüssen als bedeutungslos abgetan worden.

Allerdings hatte Bergstedt die Prozesse auch als Forum genutzt. Mit knapp 300 Anträgen versuchte er, zu erklären, dass es keine legale Alternative gab, den seiner Meinung nach riskanten Genversuch zu verhindern. Er schilderte die Gefährlichkeit der Technik, das Versagen der Genehmigungsbehörden, Verflechtungen zwischen Konzernen und Forschern sowie Verstöße gegen Sicherheitsauflagen. Aktivisten kletterten die Fassade des Gerichtsgebäudes hoch, Zuschauer wurden herausgetragen. „Dem fällt doch immer wieder etwas Neues ein, um den Prozess zu sabotieren“, stöhnte die Staatsanwaltschaft damals.

Der Prozess gegen den Politprovokateur hätte aber auch anders ausgehen können: Gegen zwei der vier Aktivisten wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Bergstedt erklärt sich sein Urteil damit, dass er die Justiz schon lange ärgert: „Die Gießener Repressionsbehörden versuchen schon seit Jahren, mich hinter Gitter zu bringen.“ Nun scheint es zu klappen.

Autor:  Gesa Coordes
Datum:  26 | 7 | 2010
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