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Änderung der Gemeindeordnung: Stadtparlament darf ins Netz

Hessen hat die Gemeindeordnung geändert. Danach dürfen Kommunen künftig Sitzungen ihrer Parlamente im Internet übertragen. Kritiker sehen die Gefahr der "Videoüberwachung".

Dürfen bald ins Netz: Sitzungen von Gemeinde- und Stadtparlamenten.
Dürfen bald ins Netz: Sitzungen von Gemeinde- und Stadtparlamenten.
Foto: Monika Müller

Bürger können die Debatten in ihrem Gemeindeparlament künftig möglicherweise im Internet verfolgen. Die Kommunen dürfen die Übertragung von Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen jetzt erlauben. Das sieht die Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vor, die der Landtag bei seiner letzten Sitzung vor Weihnachten beschloss.

Wegen zahlreicher anderer wichtiger Regelungen in der HGO-Novelle blieb dieser Punkt fast unbeachtet. Er nimmt in dem 31-seitigen Gesetz gerade mal fünf Zeilen ein. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Bauer wies darauf hin. „Wir schaffen auch eine Ermächtigungsgrundlage für Film- und Tonaufnahmen.“

Angesichts der geringen Besucherzahlen bei den Sitzungen von Stadt- und Gemeindeparlamenten war vielerorts bereits über solche Möglichkeiten diskutiert worden. Durch die Erfolge der Piratenpartei, die auf größtmögliche Transparenz setzt, erhielt diese Debatte ein neues Gewicht.

Grüne sind skeptisch

Die SPD-Innenpolitikerin Nancy Faeser begrüßte die neuen Möglichkeiten. „Ich habe Vertrauen, dass die Kommunen das vernünftig regeln“, sagte sie. Die Grünen-Abgeordnete Ellen Enslin sieht die Öffnung hingegen skeptisch. Sie sprach von einer „Schwachstelle“. Es sei „gar nicht so einfach, zwischen dem Anspruch nach transparenten und öffentlichen Verfahren in der Politik und den Persönlichkeitsrechten der ehrenamtlich agierenden Mandatsträger die richtige Balance zu halten“, wandte sie ein.

Mahnende Worte hatte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch an die Abgeordneten gerichtet. Zwar lehnte er die Regelung nicht grundsätzlich ab, nannte sie aber „eine hochsensible Angelegenheit“. Für die demokratische Kontrolle reiche es aus, wenn die Lokalpresse aus den Sitzungen berichte, urteilte der Datenschützer.

Eine „weltweite zeitgleiche Öffentlichkeit“ im Internet könne hingegen „die gleiche Wirkung erzielen wie eine umfassende Videoüberwachung der Bürgerinnen und Bürger“, formulierte Ronellenfitsch. Die „Dauerbeobachtung“ könne das Verhalten der Beobachteten steuern, so ihr Selbstbestimmungsrecht unterlaufen.

Eklat in Kassel

Wie kontrovers das Thema auch auf kommunaler Ebene diskutiert wird, zeigte ein Eklat im Kasseler Stadtparlament. Ein Mitglied der Piratenpartei hatte dort für einen „Verein für transparente Information zur Politik e. V.“ filmen wollen. Seinen Angaben zufolge publiziert der Verein die Videos bei Youtube oder Myvideo. Nach einer Rundfrage bei den Fraktionen war dem Filmer im Vorfeld die Dreherlaubnis verweigert worden. Am Sitzungstag platzierte er sich darauf mit seiner Kamera auf der Zuschauertribüne. Als Stadtverordnetenvorsteherin Petra Friedrich (SPD) ihm das Filmen erneut untersagte, machte die Fraktion der Linken sich dafür stark, ihn im Saal selbst drehen zu lassen – von wo aus auch der Hessische Rundfunk über die Abstimmung zum Hessentag berichtete. Die Linke argumentierte, der Mann habe einen Presseausweis, vertrete „öffentliche Medien“.

Der Ältestenrat blieb jedoch dabei, dass der Vereinsvertreter nicht filmen dürfe. Parlamentsvorsteherin Friedrich betonte, der Schutz der Persönlichkeitsrechte der ehrenamtlichen Stadtverordneten habe hier das größere Gewicht. Man wisse nicht, wo und in welchem Zusammenhang die Aufnahmen auftauchen würden. Der fragliche Verein gibt im Internet eher kärgliche Informationen über sich preis. Auf der Homepage www.transparentepolitik.de ist nur das Impressum ohne Benutzeranmeldung zugänglich.

Autor:  Pitt von Bebenburg und Katja Schmidt
Datum:  19 | 12 | 2011
Kommentare:  3
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