Die Polizei soll weniger Möglichkeiten zu Lauschangriffen, Telefonüberwachung, Rasterfahndung und automatischer Erfassung von Autokennzeichen erhalten. Darüber waren sich in einer Anhörung des Landtags alle juristischen Fachleute einig. Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts führe kein Weg an einer Änderung vorbei.
Umstritten ist allerdings, wie weit die Polizei zurückstecken muss. Der Gesetzentwurf der FDP, der zurzeit im Landtag beraten wird, sieht bereits etliche Einschränkungen vor. Eine Reihe von Experten legte den Hessen aber nahe, noch weiter zu gehen und etwa ganz auf Kennzeichen-Lesegeräte zu verzichten.
Bei 898 Polizeikontrollen wurden Kennzeichen-Lesegeräte in Hessen eingesetzt. Sie gleichen Nummern vorbeifahrender Fahrzeuge mit Listen gesuchter Autos ab. Im März wurden die Kontrollen nach einem Urteil des Verfassungsgerichts gestoppt.
99,97 Prozent der Fahrzeuge waren unauffällig.
30 Meldungen pro Monat ergaben sich aus den Kontrollen. Zumeist handelte es sich dabei um Autos von säumigen Versicherungszahlern.
Sie waren Anfang vorigen Jahres von der Polizei in Betrieb genommen worden. Man müsse "die Effektivität dieser Maßnahme viel genauer anschauen", sagte Rechtsanwalt Fredrik Roggan. Er bezweifle, "ob der Nachweis, dass es dieser Maßnahme bedarf, wirklich erbracht ist".
Die Auswertungen verschiedener Bundesländer zeigten, dass es nur eine geringe Trefferquote gebe. Dabei seien gesuchte Personen oder gestohlene Fahrzeuge aufgespürt worden. Die Lesegeräte dürften dafür aber laut Verfassungsgericht gar nicht eingesetzt werden, sondern nur, um "konkrete Gefahren" abzuwehren.
Die Anwältin Ulrike Donat warnte vor "Missbrauchsgefahr" solcher technischer Möglichkeiten. Beim Gipfeltreffen der Staatschefs in Heiligendamm sei die automatische Kennzeichen-Kontrolle genutzt worden "zum Ausspähen anreisender Demonstranten".
Jurist Udo Kauß forderte ein Auskunftsrecht für Autofahrer, die ins Visier der Lesegeräte geraten seien. "Der Bürger muss die Möglichkeit bekommen, die Kontrolle gerichtlich anzufechten."
Landespolizeipräsident Norbert Nedela forderte hingegen eine Ausweitung der Befugnisse. So müsse es den Beamten erlaubt werden, Wohnungen zu betreten, um einer Gefahr vorzubeugen - wie das etwa bei der Terrorzelle im Sauerland notwendig gewesen sei. Außerdem müsse es bei der Telefonüberwachung möglich sein, Gespräche abzubrechen oder zu unterbinden - etwa wenn eine Explosion per "Handy-Zündung" ausgelöst werden solle.
Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch setzte sich dafür ein, Vorkehrungen gegen terroristische Gefahren zu schaffen. Man müsse manche Eingriffsrechte auch auf Vorrat schaffen und könne das nicht ablehnen, weil "ja schon lange kein Hochhaus mehr in die Luft gesprengt worden" sei.

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