Er habe 53 Jahre als Psychiater gearbeitet, davon mehr als 20 Jahre im Strafvollzug, sagt der Angeklagte. Ihm könnten die Kollegen nichts vormachen, die "Gutmenschen", die Gefälligkeitsgutachten erstellten. Als ein solches hatte er nach eigener Darstellung vor zwei Jahren auch das Begleitschreiben der Kollegen aus der Hanauer Psychiatrie entlarvt.
Darin stand, dass Mustafa Alcali unter paranoider Psychose und akuter Selbstmordgefahr gelitten habe. In Wirklichkeit, meint der 82-Jährige, habe der 30-Jährige nur zu viel Haschisch konsumiert. Also schrieb er den Kurden gesund und gab ihm damit zur Abschiebung in die Türkei frei.
Dazu kam es aber nicht. Am Morgen des 27. Juni 2007 starb Mustafa Alcali in einem Einzelhaftraum der Justizvollzugsanstalt Frankfurt. Der Asylbewerber wollte lieber tot sein als abgeschoben zu werden. Er erhängte sich an seinem T-Shirt. Dafür muss sich der inzwischen pensionierte Facharzt für Psychiatrie seit dem gestrigen Donnerstag vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Ohne Rücksprache mit den Hanauer Ärzten habe er als Gutachter für die Justizvollzugsanstalt in Kassel die Diagnose der Kollegen revidiert. Vier Wochen war Mustafa Alcali dort in Behandlung, nachdem er sich mit Benzin übergossen hatte und damit drohte, sich anzuzünden.
Der Angeklagte hingegen wusste schon nach einem knapp zweistündigen Gespräch, dass der Kurde "nur eine Show" abgezogen hatte, um der Abschiebung zu entgehen. Das habe der Patient ihm gesagt und auch versichert, dass er sich nicht umbringen, sondern seine Verlobte heiraten wolle.
Der Psychiater mit den jahrzehntelangen Erfahrungen glaubte dem Kurden das. Er nahm ihm auch ab, dass er als Mitglied der Vereinigung PKK in den wilden Bergen Kurdistans gekämpft hatte - was ebenfalls nicht stimmte, wie der Anwalt der Nebenklägerin sagte, der die Mutter des Opfers vertritt. Er geht davon aus, dass der Kurde nicht zurück in die Sicherheitszelle wollte, in der Tag und Nacht Licht brennt, um einen von Suizid bedrohten Häftling zu beobachten. Auch habe der 30-Jährige starke Psychopharmaka geschluckt, die die schizophrenen Schübe unterdrückten.
Am 16. Juni schickte Amtsgericht Hanau Alcali in die psychiatrische Abteilung des Zentralkrankenhauses der Justizvollzugsanstalt Kassel. Dort bekam er weiterhin die Medikamente - trotz korrigierter Diagnose. Der Angeklagte gab ihm sogar noch eine kleine Ration mit, als er am 22. Juni nach Frankfurt überstellt wurde. Dort fiel er wegen seines "schwankenden Gangbilds" auf, sagt der Arzt, der ihn daraufhin untersuchte. Er habe nochmals die Kollegen in Kassel kontaktierte. Dort habe es geheißen, die Medikamente könnten abgesetzt werden. "Ich hatte auch keinen Hinweis auf eine Suzidgefahr."

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