Herr von Plottnitz, Sie streiten dafür, dass Kinder mit Behinderungen die Regelschule besuchen dürfen. Ist das für einen Anwalt ein dankbares Geschäft?
Dankbar ist es sicherlich nicht, weil die Regelungen des hessischen Schulgesetzes hierzu ein hohes Maß an Ungereimtheit aufweisen und teils sogar widersprüchlich sind.
Rupert von Plottnitz ist Rechtsanwalt in Frankfurt und vertritt die Interessen mehrerer Eltern, die ihre Kinder in eine "normale Schule" und nicht in eine Förderschule schicken wollen.
Wie sieht das aus?
Da gibt es zum einen ein Wahlrecht der Eltern, gleichzeitig heißt es aber, dass die Schulbehörde widersprechen kann und unter manchen Bedingungen sogar widersprechen muss. Das ist insgesamt rechtlich ein ziemlich sumpfiges Gebiet.
Es gibt im Gesetz den Kapazitätsvorbehalt. Das heißt, wenn keine integrativen Plätze vorhanden sind, kann ein Kind nicht die Regelschule besuchen. Damit lässt sich doch so ziemlich alles abblocken, oder?
Zumindest wird das oft versucht. Die Spielräume der Schulverwaltung sind ziemlich groß. Allerdings gibt es doch ein paar Regelungen, die zu beachten sind. So muss sehr genau begründet werden, warum ein Kind nicht für den integrativen Unterricht zugelassen wird.
Wie sehen diese Begründungen aus?
Die werden oft einfach nicht gegeben. Die Einzelfallabwägung spielt zumindest hier in Frankfurt, wo ich mehrere Eltern vertrete, zurzeit so gut wie gar keine Rolle. Eigentlich muss auch ein Förderausschuss eingerichtet werden, wenn die Eltern trotz anderer Einschätzung der Behörde an ihrem Wunsch festhalten, ihr Kind in eine Regelschule schicken zu dürfen. Das findet alles nicht statt. Die Entscheidungspraxis ist sehr mangelhaft.
Scheint die Politik und die Verwaltung bereit, mehr Kinder mit Behinderungen zu integrieren? Es werden ja immerhin 50 neue Stellen für Sonderpädagogen eingerichtet.
Das reicht aber nicht. Die Malaise in der Bundesrepublik und insbesondere in Hessen besteht ja darin, dass man im Ausland 80 Prozent der Kinder mit Behinderungen integriert und hier noch nicht einmal 20 Prozent.
Warum ist das so?
Das hat wahrscheinlich mit konservativen Traditionen und Ängsten vor Behinderungen zu tun. In anderen Ländern spielt das keine vergleichbare Rolle.
Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte Behinderter ratifiziert. Dort steht, dass Kinder nicht aufgrund von Behinderung vom Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Was heißt das für Eltern?
Mit der Ratifikation hat die Bundesrepublik den Standpunkt übernommen, dass behinderte Kinder ein Menschenrecht auf Teilnahme am regulären Unterricht haben. Das kann meiner Überzeugung nach nicht mehr mit dem Argument bestritten werden, man habe dafür nicht die Mittel.
In Gießen darf ein Junge mit Down-Syndrom von der Förderschule wieder zurück auf die Regelschule wechseln. Ist auch das ein Zeichen der Hoffnung für Kinder mit Behinderungen und deren Eltern?
An dem Vergleich war ich als Anwalt beteiligt. Dort hat das Land Hessen sehr viel wert auf die Feststellung gelegt, dass das alles mit der UN-Konvention nichts zu tun habe. Aber ich glaube nicht, dass Hessen sich auf Dauer den Konsequenzen dieser Behindertenrechts-Konvention entziehen kann.
Spüren Sie einen Bewusstseinswandel bei Eltern, die häufiger als früher bereit sind, für den Regelschulbesuch auch vor Gericht zu ziehen?
Viele Eltern sind aus sehr guten und nachvollziehbaren Gründen der Ansicht, dass die Unterrichtung ihrer Kinder auf der Sonderschule ein Hindernis für ein gedeihliches späteres Leben darstellt und die Teilnahme am integrativen Unterricht sehr viel fruchtbarer ist. Viele Eltern sind entschlossen, dafür zu kämpfen. Ob das ein Paradigmenwechsel ist und man früher schicksalsergebener die Zuweisung auf die Sonderschule hingenommen hat, kann ich nicht einschätzen.
Interview: Peter Hanack

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