Vielleicht", sagt Birgit Braitsch, "müssen sich die Beschäftigten der Stiftungsuniversität erst an ihren neuen Status gewöhnen." Die Fachbereichsleiterin für Bildung und Wissenschaft bei der Gewerkschaft Verdi wirkt am Donnerstagmorgen nicht so richtig zufrieden. Etwa 70 Angestellte der Goethe-Universität sind dem Aufruf zum Warnstreik mit anschließender Demonstration gefolgt. Das sei keine katastrophal niedrige Zahl, sagt Braitsch, "schließlich ist Sommer". Aber wirklich gute Resonanz sieht anders aus.
Bis vor zwei Jahren seien die Beschäftigten der Uni eben noch Bedienstete des Landes Hessen gewesen, sagt die Gewerkschaftsfunktionärin. Da wurden Streiks zentral organisiert. An der weitgehend autonomen Stiftungsuniversität, die als Arbeitgeber an die Stelle des Landes getreten ist, könne man sich nicht darauf verlassen, dass in jedem Fall genügend Menschen auf die Straße gehen, wenn es gilt, für Arbeitnehmerrechte einzutreten.
Dabei geht es um viel am Donnerstag, wie Braitsch und auch Carmen Ludwig von der Bildungsgewerkschaft GEW betonen. Nach 20 Monaten Verhandlungen soll endlich ein eigener Tarifvertrag für die rund 3800 Beschäftigten der Universität (keine Professoren, keine wissenschaftlichen Mitarbeiter) her.
Bis zum späten Donnerstagabend wird verhandelt, viel dringt nicht nach außen. Man sei sich immerhin ein wenig näher gekommen, heißt es zwischenzeitlich mal. Doch eine Einigung zwischen den Arbeitnehmervertretern auf der einen und der Hochschulleitung auf der anderen Seite ist zumindest bei Redaktionsschluss noch nicht erzielt.
Verhandlungen um Arbeitszeit
Knackpunkt ist die Arbeitszeit, daran hat sich seit der Umwandlung der Frankfurter Hochschule in eine Stiftungsuniversität nichts geändert. Das Angebot der Hochschulleitung liegt bei 40 Stunden und zehn Minuten.
Absolut inakzeptabel, finden die Gewerkschaften. Sogar im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen sei nur von 40 Stunden die Rede, betont Braitsch. Außerdem weisen Gewerkschaften und Betriebsrat gerne daraufhin, dass von der Umwandlung der Hochschule in die neue Rechtsform auch die Beschäftigten profitieren sollten. So hatte es die Universitätsleitung bei den Diskussionen vor zwei Jahren immer wieder hervorgehoben.
Zugleich geht es in den Auseinandersetzungen zwischen den Verantwortlichen der Hochschule und den Beschäftigten regelmäßig um den Kündigungsschutz. Erst im Alter von 50 Jahren sollen Angestellte einen besonderen Schutz erhalten, so der Vorschlag der Hochschule. Die Gewerkschaften fordern diesen Schutz ab 40 Jahren, wie es ebenfalls im hessischen Tarifvertrag vorgesehen sei, sagt Braitsch.

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