Rhein-Main - 6 | 12 | 2011

Atommüll

SPD verlangt Auskunft über Asse-Müll

Im niedersächsischen Atommülllager Asse hat auch Hessen seine Fässer endgelagert.
Foto: dapd
Von Volker Schmidt

Die hessische SPD will wissen, welche Atom-Abfälle aus Hanau im niedersächsischen Salzstock lagern. Bisher rückt die Landesregierung die Akten nicht raus.

Die SPD im Hessischen Landtag greift einem niedersächsischen Untersuchungsausschuss unter die Arme: Mit einem Berichtsantrag will sie erfahren, welche Atomabfälle aus den Hanauer Nuklearfabriken im Salzstock der Asse lagern. Die Landesregierung hatte zuvor die Herausgabe von Akten an die Niedersachsen verweigert.

Im maroden Atommülllager Asse liegen mehr als 120.000 Fässer angeblich schwach- und mittelaktiven Abfalls, der in den 70er Jahren dort abgeladen wurde. Große Mengen davon sind offenbar falsch deklariert.

Darunter ist einem Bericht des Hessischen Rundfunks (HR) zufolge auch Fass 341, das ein Gabelstapler 1974 versehentlich anbohrte. Im Fass soll laut den Begleitpapieren fester Müll sein, doch ein Pulver rieselt heraus, das stark strahlendes Uran und Thorium enthält. Fass 341 stammt laut HR aus dem „Atomdorf“, wie Hanau damals genannt wird wegen der Firmen Nukem, Alkem, Hobeg und RBU.

Im Niedersächsischen Landtag erforscht seit Juni 2009 ein Untersuchungsausschuss, was wirklich alles in der Asse liegt. Schon im Mai 2010 hatte er Akten über Ermittlungen bei der Nukem-Tochter Transnuklear angefordert. Bei dem Atomspediteur waren in den 80er Jahren eklatante Sicherheitsverstöße aufgeflogen, darunter falsch deklarierter Abfall.

Klage auf Herausgabe

Die Bitte um Amtshilfe lehnte die Wiesbadener Staatskanzlei ab. Regierungssprecher Michael Bußer erklärt das auf FR-Anfrage mit dem hessischen Archivgesetz: „Die Akten enthalten personenbezogene Daten, die dürfen wir erst nach gewissen Fristen herausgeben.“ Wenn es um strafrechtliche Bezüge geht, erst zehn Jahre nach dem Tod der Betroffenen. Die Staatskanzlei habe den niedersächsischen Parlamentariern vorgeschlagen, das Einverständnis der Betroffenen einzuholen; gemeint sind wohl vor allem die damaligen Nukem- und Transnuklear-Manager. Doch der Untersuchungsausschuss votierte für eine Klage auf Herausgabe der Akten. Das Bundesverwaltungsgericht wird laut Bußer wohl Ende Februar entscheiden.

Nachdem das HR-Fernsehen nun erneut über die Klage berichtet hat, will der umweltpolitische Sprecher der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Timon Gremmels, parlamentarische Schützenhilfe leisten. Er habe mit den niedersächsischen Kollegen besprochen, welche Fragen den dortigen Untersuchungsausschuss interessieren. „Den hessischen Abgeordneten gegenüber ist die hessische Landesregierung zur Auskunft verpflichtet“, so Gremmels – unabhängig vom Archivgesetz. Bußer will sich dazu erst äußern, wenn er den Fragenkatalog kennt.

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