Für Richter Justus Koch ist es "der Klassiker unter den Stalking-Fällen". Und der geht so: Der Messe-Bauer Ingo von S. lernt im Internet die 31-jährige Sophia H. kennen. Der geht es wie bei Schiller: Der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang. S. entpuppt sich nicht als der gesuchte Traumprinz, die Beziehung geht in die Brüche, S. will das nicht wahrhaben.
Er schreibt H. fuderweise SMS und Briefe, er schmeichelt, er droht, er lungert vor ihrer Wohnung herum. Er schwärzt sie bei Polizei, Arbeitgeber und Familie an: Sie nehme harte Drogen und fahre Auto im Rausch. Ingo von S. weiß, wovon er redet. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogenhandel. Seine Petzerei verbrämt er mit rennender Sorge: Sophia H. habe schließlich beim Max-Planck-Institut "mit gefährlichen Kulturen" hantiert, da sei Drogenkonsum ein Risiko. Vor Gericht kommt raus: Es ist nicht das erste mal, dass Ingo von S. seine Verflossenen denunziert. Es ist seine Masche.
Am Abend des 8. Januar 2009 aber treibt er es zu bunt. Obwohl er sich laut Gerichtsbeschluss Sophia H. nicht mehr nähern darf, klingelt er an ihrer Tür, bombardiert sie mit Anrufen. Schließlich tritt er in Raserei die Haus- und die Wohnungstür ein. Sophia H. springt in Todesangst aus dem Fenster, fällt zweieinhalb Meter in die Tiefe, bricht sich beide Füße.
"Da sind mir alle Lichter ausgegangen"
Auch für seinen Ausraster hat Ingo von S. einen prima Grund. Er habe damals unter "chronischem Durchfall" gelitten und sich beim Sturmklingeln glatt in die Hose gemacht. "Da sind mir alle Lichter ausgegangen." Als er von seinem Malheur berichtet, muss er laut schluchzen. Sophia H. findet das alles auch nicht lustig: Nach dem Vorfall leidet sie unter Angstzuständen, ändert ihre Telefonnummern, verbirgt sich hinter zugezogenen Jalousien.
Das Amtsgericht verurteilt Ingo von S. wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Er muss die Kosten des Prozesses tragen und 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Das Urteil liegt deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wenigstens schluchzt S. nicht - und bleibt auch ansonsten sauber.

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