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Aus dem Gerichtssaal: Mit großer Brutalität

Im Prozess gegen Ali Riza A. wirft die Anklage dem mutmaßlichen Totschläger Teilnahmslosigkeit vor. Von Anne Lemhöfer

Die Justitia auf dem Frankfurter Römerberg - Symbol der Gerechtigkeit.
Die Justitia auf dem Frankfurter Römerberg - Symbol der Gerechtigkeit.
Foto: Georg Kumpfmüller

Es bleiben Fragen offen, das war auch nicht anders zu erwarten. Daraus macht Staatsanwältin Sandra Dittmann keinen Hehl, als sie vor dem Frankfurter Landgericht in einem der bislang bizarrsten Fälle des Jahres plädiert. Auf der Anklagebank sitzt Ali Riza R., 22 Jahre alt, der im vergangenen Herbst im Riederwald einen wohnsitzlosen Mann getötet haben soll.

Wie es dazu kam, dass der 51-jährige Karl-Heinz R. an einem kalten Oktobermorgen nackt bis auf die Socken und mit zertrümmertem Schädel auf einem Kiesweg in einer Kleingartenanlage lag, ist nach wie vor rätselhaft. Ali Riza A. hat lediglich ein Teilgeständnis abgelegt. R. habe ihn als "Kanak" und "Drecksau" beschimpft, die beiden hätten sich geprügelt. R. habe beim Handgemenge seine Kleider verloren. Am Ende sei er wohl unglücklich aufs Gesicht gestürzt. Ali Riza A. war zur Tatzeit sehr betrunken. Er bezeichnet sich selbst als Alkoholiker.

Sandra Dittmann legt Ali Riza A. schwere Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung zur Last. "Sie wussten genau, dass mit Herrn R. etwas sehr Schlimmes passiert war, und Sie haben dennoch keinen Krankenwagen gerufen." Als Strafe beantragt sie neun Jahre Haft, zwei davon in einer Entziehungsklinik.

Neun Jahre sind "überzogen"

Dittmann plädiert auch dafür, den Paragrafen 21 des Strafgesetzbuches anzuwenden, der die "Steuerungsfähigkeit" eines Angeklagten regelt. A. sei wegen seines Alkoholkonsums vermindert steuerungsfähig gewesen, als er Karl-Heinz R. malträtierte.

Ali Riza A. habe "große Brutalität" an den Tag gelegt, sagt Dittmann. Zudem habe er den Toten auch noch verleumdet, als er ihn bei der Polizei fälschlicherweise als Pädophilen bezeichnete, der seine kleine Schwester missbraucht habe. Zu Ungunsten von A. spreche außerdem, dass er alle drei Verhandlungstage lang völlig teilnahmslos dagesessen habe, als ginge ihn sein eigener Prozess nichts an. Der Verteidiger möchte sich auf kein konkretes Strafmaß festlegen. Neun Jahre hält er allerdings "für überzogen". A. habe in seiner Familie nie gelernt, Verantwortung zu übernehmen. Das Urteil fällt am heutigen Mittwoch, 10. Juni.

Autor:  ANNE LEMHÖFER
Datum:  10 | 6 | 2009
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