Frankfurt a.M. Nach dem wiederholten sexuellen Missbrauch der zehn Jahre alten Tochter seiner Wohnungsnachbarn ist ein Metzger (42) am Montag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte das besondere Vertrauensverhältnis, das er als Trauzeuge der Eltern des Kindes zu der Familie hatte, in 14 Fällen ausgenutzt, um sich an dem Mädchen zu vergehen. Darüber hinaus fertigte er Fotoaufnahmen von dem nackten oder mit Reizwäsche bekleideten Kind, die er in seinem Computer speicherte, so dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen leichtes Spiel hatten.
Vor Gericht legte er ein umfangreiches Geständnis ab und ersparte dem heute 15 Jahre alten Mädchen eine Aussage als Zeugin. Gleichwohl müsse eine fühlbare Haftstrafe ausgesprochen werden, so der Vorsitzende Richter. Opfer und Täter leben noch heute im selben Mietshaus. (dpa/lhe)

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