Damit auch Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung am Leben in der Stadt teilhaben können, existiert der von der Stadt finanzierte Behinderten-Fahrdienst. Der wird nun in Frankfurt ganz neu organisiert. Das Sozialdezernat hat die Leistungen europaweit ausgeschrieben, es wird eine Reihe von Veränderungen und zusätzlichen Anforderungen geben.
Zum Vorteil der behinderten Menschen, versichert Stefan Schmitt, Teamleiter Hilfen zur Gesundheit im Jugend- und Sozialamt. Auf "Qualitätsverbesserungen" habe die Stadt Wert gelegt. Die Bewerber um die Fahrdienste müssen ausnahmslos Spezial-Zertifikate (TÜV/Dekra) für die Beförderungen von schwer behinderten Menschen vorlegen können. Für die Autos sind Klimaanlagen im Fahrgastraum verbindlich. Wegen der großen Fenster würden sich die Transporter in der Sonne enorm aufheizen.
Und die Fahrdienste sollen zeitlich flexibler werden. Derzeit gibt es noch eine Vorlaufzeit bei der Bestellung von bis zu drei Tagen. Die Stadt verlangt zwei Stunden, maximal. Und es soll die Möglichkeit der "Spontanfahrten" nachts verbessert werden. Wenn beispielsweise ein Behinderter von einem Fest nach Hause gefahren werden will. Das Sozialdezernat verlangt eine Rufbereitschaft.
25 Millionen Euro gibt die Stadt für Transporte aus
Mehr als 3000 Menschen in der Stadt nutzen die Chance des Fahrdienstes. Die Anzahl sei allerdings stetig steigend, sagt Stefan Schmitt. Darin mitgezählt sind auch diejenigen Behinderten, die noch mit einem Taxi fahren können und keinen speziellen Behindertentransport benötigen. Insgesamt 2,5 Millionen Euro gibt die Stadt jährlich für diese Transporte aus. Voraussetzung für den Service ist, dass das Versorgungsamt eine "außergewöhnliche Gehbehinderung", kurz AG, im Behindertenpass attestiert.
Vom Sozialamt werden an die Behinderten Chipkarten ausgeteilt, 96 Fahrten werden im Halbjahr zugebilligt, hin und zurück wird allerdings separat gewertet, so dass acht Fahrten im Monat möglich sind. Das ist von einigen Behinderten-Verbänden bereits als deutlich zu wenig kritisiert worden.
Ein mutmaßlicher Betrug mit diesen Chipkarten hatte vor mehr als vier Jahren das System in Frage gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte sogar, das Verfahren ist aber mittlerweile eingestellt. Damals betroffene Behindertenfahrdienste sind nicht von der Ausschreibung ausgeschlossen worden. Auflage der städtischen Ausschreibung ist aber auch, dass die Behinderten-Fahrdienste ein zuverlässiges Chipkarten-System bereitstellen.

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