Hessen will die Regeln für Gruppengrößen in Kindertagesstätten lockern. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) hat gestern Grundzüge eines „Kinderförderungsgesetzes“ vorgestellt, das 2014 in Kraft treten soll. Es bündelt Regelungen, die derzeit auf verschiedene Gesetze und Verordnungen aufgeteilt sind.
Zentrale Neuerung ist laut Minister Grüttner, dass das Fördergeld des Landes an die Kitas sich künftig nicht mehr pro Gruppe, sondern pro Kind bemisst. Dabei berechnet das Land für ein Kind unter drei Jahren einen höheren Personalbedarf als für ältere Kinder. Auch bei der maximalen Größe von künftig 25 Kindern pro Gruppe soll sich das Alter auswirken: Unter Zweijährige schlagen mit dem Faktor 2,5 zu Buche – eine Gruppe, die nur aus unter Zweijährigen bestünde, dürfte also maximal zehn Kinder groß sein. Ein zwei- bis dreijähriges Kind zählt als 1,5 Kinder, ältere haben den Faktor 1. Bisher sind Krippengruppen auf bis zu zehn, aus unter Dreijährigen und Älteren gemischte Gruppen auf 15 und reine Kindergartengruppen (drei bis sechs ) auf 25 Kinder beschränkt. Die Neuregelung soll es laut Grüttner erleichtern, altersgemischte Gruppen zu bilden – die, wie sich leicht nachrechnen lässt, in den meisten Konstellationen größer sein dürfen als bisher. Grüttner versicherte, im Mittelpunkt stehe weiter die „qualitativ hochwertige Kinderbetreuung“.
Weil Erzieherinnen und Erzieher fehlen, soll das Gesetz die Anerkennung als Fachkraft erleichtern. Kleine Kitas, Einrichtungen mit vielen Sozialfällen oder Kindern mit schlechten Deutschkenntnissen sollen Zuschläge bekommen. Minister Grüttner erwartet, dass die Regierungsfraktionen das Gesetz bald in den Landtag einbringen, weil Kommunen und Träger Planungssicherheit brauchen.
In den Entwurf eingebunden waren Vertreter von Städte- und Gemeindebund, Städte- sowie Landkreistag. Sie unterzeichneten am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit Grüttner und Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) ein Abkommen darüber, welchen Ausgleich das Land den Kommunen für eine 2009 erlassene Mindestverordnung zur Kinderbetreuung zahlt. Dabei erläuterte Grüttner die Gesetzespläne.
Das Land hatte in der Verordnung die Gruppengrößen reduziert und mehr Fachkräfte vorgeschrieben, ohne den Kommunen für die Mehrbelastung einen Ausgleich zu zahlen. Das hatte der Staatsgerichtshof als Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip in der Verfassung gewertet.
Das Land vereinbarte mit den Kommunen, ihnen für 2009 bis 2013 insgesamt 455,7 Millionen Euro zu zahlen. Laut Schäfer sei rund die Hälfte bereits geflossen. Einen Abschlag von 70 Millionen Euro auf den Rest zahlt das Land den Kommunen 2013 nach einem bestimmten Schlüssel aus. Am meisten, gut zehn Millionen Euro, bekommt die Stadt Frankfurt. Wiesbaden 3,7 Millionen Euro, Darmstadt 1,9 und Offenbach 1,5 Millionen Euro. Die dann noch ausstehenden Beträge stottert Schäfer bis 2018 ab. Laut Sozialminister Grüttner stehen von 2014 an pro Jahr 424,5 Millionen Euro Landesmittel für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Derzeit seien es rund 370 Millionen.
SPD-Sozialpolitiker aus den großen Städten Hessens sehen ihre Kommunen auf einem guten Weg, bis zum Stichtag 1. August 2013 die angestrebte Versorgungsquote der unter Dreijährigen mit Betreuungsplätzen von 35 Prozent zu erreichen. Vertreter der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Hessen betonten aber, in den Städten seien weit höhere Quoten von 45 bis 50 Prozent nötig.
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