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Ermittlungen eingestellt: Bouffier ist unschuldig

Innenminister Volker Bouffier muss kein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte entsprechende Ermittlungen jetzt ein.

Innenminister Volker Bouffier muss kein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte entsprechende Ermittlungen jetzt ein.
Innenminister Volker Bouffier muss kein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte entsprechende Ermittlungen jetzt ein.
Foto: dpa

Innenminister Volker Bouffier (CDU) muss kein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte entsprechende Ermittlungen jetzt ein. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hartmut Ferse, der FR. "Der Minister hat damit nichts zu tun", fügte er hinzu.

Der linke Politaktivist Jörg Bergstedt hatte das Verfahren angestrengt, weil er nach Sachbeschädigungen an Bouffiers Wohnhaus in Gießen zu Unrecht fünf Tage lang inhaftiert worden war. Dabei wusste die Polizei, dass er nicht der Täter sein konnte - denn ausgerechnet zur Tatzeit wurde er selbst observiert.

Neben dem Verfahren gegen Bouffier hat die Anklagebehörde nach den Worten ihres Sprechers auch alle Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte in dieser Sache eingestellt - bis auf einen Fall. Gegen den Gießener Ermittlungsrichter Rainer Gotthardt läuft das Verfahren noch. Auch Ermittlungen gegen Polizisten seien noch im Gange. "Im Polizeibereich ist etwas schief gelaufen", sagte Ferse. Geprüft werde nun, ob sich Verantwortliche dafür ausmachen ließen.

Die Vorfälle, um die es geht, liegen zwei Jahre zurück. Unbekannte hatten im Mai 2006 Farbe und Gegenstände gegen Bouffiers Gießener Anwaltskanzlei geworfen, in der auch der damalige thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) sein Büro hatte. Die Polizei verdächtigte die Szene um die Projektwerkstatt, ein linkes politisches Zentrum in dem Örtchen Reiskirchen-Saasen, und ließ die Aktivisten observieren. Während das Mobile Einsatzkommando Bergstedt und seinen Freunden beim Federballspielen zusah, wurden Parolen an Bouffiers Privathaus gesprüht und Farbbeutel geworfen. Obwohl die Polizei also wusste, dass er nicht der Täter sein konnte, wurde Bergstedt fünf Tage lang in Unterbindungsgewahrsam genommen.

Ein gutes Jahr später stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass diese Inhaftierung "rechtswidrig" war. Keine der Bedingungen für den Gewahrsam seien erfüllt gewesen. Die Richter ließen es sich nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass "das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht" worden sei und ihm deshalb besonders enge Grenzen gesetzt werden müssten.

Am 1. Juli vorigen Jahres erstattete Bergstedt Anzeige gegen Bouffier. "Die ganzen filmreifen Abläufe im Mai 2006 sind nicht erklärbar ohne den Innenminister Bouffier selbst", sagt er. Deswegen habe er jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt.

An der Überwachung der Politaktivisten hatte sich unter anderem ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei beteiligt, wie es sonst bei Entführungen oder organisierter Kriminalität eingesetzt wird. "Das kann eine provinzielle Polizeistation nicht veranlassen", meint Bergstedt - und nimmt an, dass der Auftrag vom Innenminister selbst kam.

Den Gewahrsam ordnete Ermittlungsrichter Gotthardt an. Er sei informiert gewesen, dass Bergstedt zur Tatzeit an anderer Stelle observiert wurde, sagt der Kläger. An dieser Stelle des Polizeiberichts habe er die Notiz "nicht sagen" vermerkt. Daraus werde ersichtlich, dass es nicht um "Pannen und Fehler" gehe, sondern um ein bewusstes Vorgehen.

Autor:  PITT VON BEBENBURG
Datum:  10 | 7 | 2008
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