Als das Kasseler Arbeitsgericht sein Urteil verkündet und begründet hat, applaudieren die Zuhörer im voll besetzten Saal. Die fristlose Kündigung des Gesamtbetriebsratschefs der vier Kasseler Burger-King-Filialen sei unwirksam, entschieden die Richter. Der Franchise-Nehmer der Schnellrestaurant-Kette müsse den Mann zu den bisherigen Bedingungen als Assistant Manager am bisherigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen.
Es ist ein voller Erfolg für die Klage des gekündigten Betriebsrats – und nicht die erste Schlappe für den Franchise-Nehmer. Nicht wenige im Saal haben selbst Erfahrungen mit der Arbeit bei Burger King in Kassel, wo es seit der Übernahme durch die BL Restaurant Management GmbH im Sommer 2010 Abmahnungen gehagelt und viele Kündigungen gegeben hat. Der aus Afrika stammende Familienvater bedankt sich bei vielen persönlich, macht klar, wie wichtig ihre Solidarität ist. „Kleine Menschen bekommen auch recht“, kommentiert er. Er sei sehr glücklich.
Bernd Leinemann, der Geschäftsführer der Franchise-Firma, bekommt all das am Mittwoch nicht mehr mit. Sein Anwalt und er haben das Gericht nach der mündlichen Verhandlung verlassen. Dass das Gericht ihrer Argumentation nicht folgen würde, hatte sich da bereits angedeutet. Eine Rückruf zur Kommentierung des Urteils erfolgte bis Redaktionsschluss nicht.
Fragwürdige Geste
Einen Betriebsrat zu entlassen, ist überhaupt nur aus Gründen möglich, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Im Fall des Gesamtbetriebsratschefs hatte die BL Management GmbH eine Beleidigung und eine bedrohliche Geste geltend gemacht. Die Handbewegung habe angezeigt, der Betriebsratschef wolle den Geschäftsführer „einen Kopf kürzer“ machen, argumentierte der Anwalt. Allerdings bestreitet nicht nur der so Beschuldigte diese Behauptung. Auch die Arbeitgeberseite kann nicht für sich beanspruchen, es selbst gesehen zu haben. Sie beruft sich auf die Angaben einer Frau, die sie als leitende Angestellte bezeichnet.
Ob die Frau diese Position überhaupt innehatte – was der Anwalt des Klägers bezweifelt, und ob sie glaubwürdig ist – was viele im Saal bezweifeln – , prüfte das Gericht gestern nicht. Es argumentierte vielmehr, dass die Äußerungen, wenn überhaupt, in einem vertraulichen Gespräch gefallen seien.
Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) äußerte sich zufrieden: „Mich freut, dass es nicht so einfach ist, langjährige, treue Mitarbeiter auf diese Weise loszuwerden“, sagte Geschäftsführer Andreas Kampmann. „Ich hoffe, dass das auch den anderen Mut macht.“ Die NGG wirft dem Franchise-Nehmer vor, gezielt etwas besser bezahlte Mitarbeiter zu drangsalieren – und Betriebsräte.
Der Anwalt des Franchise-Unternehmens teilte gestern mit, in der alten Filiale des Klägers gebe es keine arbeitenden Betriebsräte mehr. Das kann sich nun wieder ändern.

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