Den elektronischen Transponder in ihren neuen Kitteln entdeckten Mitarbeiter per Zufall. Misstrauisch wandten sie sich an den Betriebsrat der privatisierten Rhön-Universitätsklinik Marburg. Der hat der Einführung der neuen Technologie bislang nicht die erforderliche Zustimmung gegeben. „Diese Chips bieten eine Vielzahl von technischen Überwachungsmöglichkeiten“, lies er per Rundschreiben die Belegschaft wissen. „Vor der Einführung muss des Gesamtbetriebsrat uns schriftlich garantieren, dass die Kontrollfunktion des Chips jetzt und in Zukunft nicht benutzt wird“, ergänzt Vorsitzende Bettina Böttcher auf Anfrage der FR.
Im März hatte der Rhön-Konzern die ersten 3000 Kleidungsstücke mit Transponder für seine Uniklinik-Belegschaft gekauft, informiert der neue Pressesprecher Frank Steibli, vormals Sprecher von Verdi Hessen, dann der SPD-Landtagsfraktion. Und: Anfang Februar habe es erste Gespräche mit dem Betriebsrat über die Neuerung gegeben. Die Transponder sollen „die Organisation unserer Wäscherei und die Abläufe verbessern“. Dazu werde es allein zwei Auslesegeräte in der Wäscherei geben, die im Abstand von einem Meter installiert würden. Noch gebe es diese Geräte nicht sagt Steibli und versichert: „Es können technisch keine Bewegungsprofile von Mitarbeitern erstellt werden.“
RFID steht für Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen. Auf einem RFID Chip können auch Daten erfasst und gespeichert werden.
Verwendung finden sie zum Beispiel bei der Identifikation von Haustieren, Konsumartikel, in Reisepässen, bei Fahrkarten. Der Einzelhandel nutzt sie für Logistik oder Diebstahlschutz.
Die Reichweite der Transponder ist unterschiedlich. Lesegeräte können unsichtbar installiert werden. Kritiker warnen davor, dass mittels der erfassten Daten ein exaktes Bewegungs- und Konsumprofil eines jeden Bürgers erstellt werden kann. jur Mehr: fr-online.de/rhoenklinikum
Kernfrage ist, ob ein Kleidungsstück durch den Chip einer bestimmten Person zuzuordnen ist, sagt Rüdiger Wehrmann, Mitarbeiter im Büro des hessischen Datenschutzbeauftragten, auf Anfrage. „Sind die Namen auf dem Kleidungsstück aufgenäht oder bedienen sich alle Mitarbeiter aus dem selben Stapel?“ Steibli zufolge gibt es nach dem neuen Konzept nur noch „Poolwäsche ohne Namenszug“. Betriebsrätin Böttcher hat andere Informationen: Sie weiß von Kollegen, auf deren mit Chip versehener Wäsche ihre Namen gedruckt sind. „Das könnte theoretisch ein Problem geben“, sagt der Datenschützer. Umso wichtiger sei es, die Bedingungen vor Einführung des neuen Systems mit dem Betriebsrat abzustimmen.
„Die Belegschaft ist in großer Unsicherheit“, sagt die Betriebsrätin, deren Kritik sich nicht grundsätzlich gegen die Neuerung stellt. Ihr geht es darum, dass das Betriebsverfassungsgesetz eingehalten wird. Und dort stünde in Paragraf 87, dass die Einführung neuer Berufskleidung der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe.
RFID-Chips in Kleidung kommen übrigens nicht nur in Marburg und Gießen zum Einsatz. An der Universitätsklinik in Frankfurt ist das Thema nicht aktuell. Doch in Mainz sind bereits 30 bis 35 Prozent der Personalkleidung mit elektronischen Transpondern ausgestattet, informiert Pressesprecherin Tanja Rolletter. Der Unterschied: „Der Betriebsrat war bei der Einführung selbstverständlich involviert und trug das mit.“

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