Die beiden Herren, die am Donnerstag nebeneinander im Plenarsaal des Hessischen Landtags sitzen, kennen sich bestens. Doch die Begegnung mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, war für Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) politisch meistens unangenehm.
Mehrfach haben die Karlsruher Verfassungshüter Bouffiers Sicherheitsgesetze gestoppt, weil sie zu tief in Bürgerrechte einschnitten. So war es 2006 bei der Rasterfahndung und 2008 bei der automatischen Erfassung von Autokennzeichen. Beides versucht die hessische CDU/FDP-Koalition im neuen Polizeigesetz verfassungsgemäß zu regeln.
Hans-Jürgen Papier, 66, steht seit 2002 an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts. Der konservative Papier, Mitglied der CSU, verteidigt die Freiheit der Bürger gegen zu starke Eingriffe.
Volker Bouffier, 57, ist mit seinen Sicherheitsgesetzen mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. CDU-Politiker Bouffier amtiert seit zehn Jahren als Innenminister von Hessen. (pit)
Papier und Bouffier also treffen in einer höchst aktuellen Debatte aufeinander, vor mehr als 150 Fachbesuchern beim "Forum Datenschutz" des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch.
"Lieber Herr Professor Papier", hebt Bouffier an und berichtet von Problemen der Polizei, Terroristen und anderen Straftätern technisch auf den Fersen zu bleiben. Er mokiert sich über den "juristischen Himmel", in dem abstrakte Debatten geführt würden, und schließt mit dem Satz: "Das hat doch mit dieser Welt nichts mehr zu tun."
Einmal unterbricht Richter Papier des Ministers Streifzug durch die polizeiliche Wirklichkeit jäh. Bouffier hat einen Fall konstruiert, in dem ein Kind entführt wurde und die Polizei die Entführer-Wohnung orten und überwachen will. "Das können Sie doch jetzt schon", brummt der Verfassungsgerichts-Präsident. "Sie rennen doch offene Türen ein."
Wo beginnen Privatgespräche?
Bouffier bleibt unbeirrt. Man könne bei der Telefon-, Video- und Online-Überwachung nicht einfach den "Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" außen vor lassen, wie das Verfassungsgericht sich das vorstelle. Schließlich habe man es bei der gefährlichen "Kundschaft" der Polizei zum Beispiel mit Leuten aus "Bergregionen in Waziristan" zu tun, deren Sprache kein Polizist spreche. Deshalb müsse man erst aufzeichnen und übersetzen, ehe man bewerten könne, ob die Beteiligten sich höchst privat unterhalten oder eine schwere Straftat vorbereitet hätten.
Richter Papier betont sein Bemühen, "nicht allzu praxisfern" zu urteilen. Zugleich aber verlangt er einen umfassenden Schutz der Privatspähre "bei der Auswertung". Über eines lasse sich jedenfalls nicht rechten: Die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit von Mitteilungen seien "gewichtige Rechtsgüter". Eingriffe seien nur bei größter Gefahr und erheblichen Straftaten zulässig - aber keinesfalls bei Delikten, für die der Gesetzgeber weniger als fünf Jahre Haft oder nur eine Geldstrafe vorgesehen habe.
Freundlich, aber bestimmt gehen die beiden Juristen gegeneinander zur Sache. Am deutlichsten wird Papier bei seiner Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz, das die Behörden zu "gläsernen Ämtern" macht. Im Bund und einigen Ländern gibt es das, nicht aber in Hessen.
Locker ruft Papier dem hessischen Datenschutzbeauftragten Ronellenfitsch die Frage zu, ob der denn entsprechende Kontrollaufgaben habe wie sein Kollege im Bund. "Leider nicht", gibt Ronellenfitsch zurück. "Dann müssen Sie noch dran arbeiten", schmunzelt Papier. Minister Bouffier nimmt den unmissverständlichen Hinweis stoisch zur Kenntnis.

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