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Alltag mit Hartz IV: Der tägliche Lebenskampf

Eine Alleinerziehende berichtet über ihren Alltag, Hartz IV und die Probleme mit dem Bildungspaket: "Der Zuschlag ist ein Fortschritt, aber es bringt die beiden nicht annähernd an die Lebensverhältnisse anderer Kinder heran."

Nachhilfe gibt es  auf Antrag, und teuer darf sie auch nicht sein.
Nachhilfe gibt es auf Antrag, und teuer darf sie auch nicht sein.
Foto: C. Boeckheler

Brombeerfarbene Tapeten an den Wänden – das ist das letzte, was von Sabine Hofmanns (alle Namen geändert) Wohnzimmer-Einrichtung übrig ist. Alles andere haben die Möbelpacker schon in einen kleinen Umzugswagen geschafft. Mit dem Auszug ist Hofmann knapp einer Zwangsräumung entgangen. Sie lebt von Hartz IV und hat Ärger mit dem Vermieter. Ein Puppenwagen steht noch im Schlafzimmer, im Kinderzimmer hängt eine rosafarbene Kinderlampe an der rosa tapezierten Decke. Mitten im leeren Wohnzimmer erzählt sie von ihren Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen, während die Umzugsfirma die letzten Kisten verlädt.

„Ich wünsche mir für meine Kinder, dass sie einmal das machen können, was sie möchten, ohne finanzielle Probleme. Dafür werden sie hart arbeiten müssen“, sagt die 36-Jährige aus dem Raum Wiesbaden. Deshalb setze sie alle Hebel in Bewegung, um für ihre Kinder die besten Voraussetzungen zu schaffen. Sie geht jede Woche zum Jobcenter, zieht zur Not bis vors Sozialgericht, um einzuklagen, was ihr, sagt sie, zusteht.

Teilhabe

1,6 Milliarden Euro hat der Bund für das „Bildungs- und Teilhabepaket“ zur Verfügung gestellt. Mit dem Paket können Kinder und Jugendliche einen Zuschuss für Mitgliedsbeiträge in Vereinen beantragen – ebenso für Nachhilfe, Schulfahrten oder Schulessen.

Bislang wird das Paket im Bundesdurchschnitt nur von rund zwei Prozent der Betroffenen genutzt. Wegen der geringen Nachfrage ist die Frist, bis zu der Anträge rückwirkend für Leistungen seit Jahresanfang gestellt werden können, um drei Monate bis Ende Juni verlängert worden.

Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss ein Elternteil im Jobcenter einen Antrag stellen. Diesen muss zum Beispiel der Sportverein abstempeln, und die Eltern müssen ihn zurück zum Jobcenter bringen. Die Kosten rechnet der Sportverein dann mit dem Jugend- und Sozialamt ab.

Die zwölfjährige Sophie ist vor einiger Zeit mit einem „blauen Brief“ nach Hause gekommen, in Mathe und Französisch steht sie auf vier minus. Deshalb hat Sabine Hofmann für ihre Tochter die Bildungsgutscheine in Anspruch genommen und beim Jobcenter Unterstützung für Nachhilfe beantragt. „Weil aber Französisch nicht versetzungsrelevant ist, gibt es nur Geld für Mathe-Nachhilfe“, sagt Hofmann. Drei Kostenvoranschläge hat die gelernte Sozialversicherungsfachangestellte beim Jobcenter eingereicht, von Schülerhilfen und Privatpersonen.

Bisher hat die Mutter keine passende Nachhilfe gefunden

Sie liegen alle über dem Grenzwert von 17,50 Euro für eine Dreiviertelstunde oder 23,30 Euro für eine Stunde Nachhilfeunterricht. Ein privater Anbieter darf zwölf Euro pro Stunde kosten. Hofmann sagt, sie habe bisher niemanden gefunden, der nicht über diesen Grenzwerten liegt. Eine Privatperson müsste sie anmelden und auf 400-Euro-Basis beschäftigen. „Das ist doch absurd, ich kann doch als Hartz-IV-Empfänger niemanden einstellen“, schimpft sie.

Die Umzugsfirma schließt die Türen des Möbelwagens, fertig zur Abfahrt. Die Katze muss erstmal hier bleiben, sie wird später geholt, entscheidet Hofmann. Jetzt beginnt der schwierige Teil des Umzugs, denn: Es gibt keine neue Wohnung, in die die 36-Jährige mit ihren beiden Kindern ziehen kann. Deshalb müssen die Möbel erstmal bei Hofmanns Mutter untergebracht werden.

Die Witwe lebt in einem kleinen Haus, ein paar Orte weiter, im Erdgeschoss. Der erste Stock, der Dachboden, ist ein Rohbau. Graue Steine, Holzbretter. Hier stellt die Familie ihre Möbel unter. „Das ist mir zu viel, sie muss sehen, dass sie eine neue Wohnung findet“, sagt Helene Schindler, Sabine Hofmanns Mutter. Sie helfe gern, aber das Haus sei zu klein.

Die beiden Töchter, schlank, mit langen Haaren, spielen im Garten mit den Kaninchen. „Ich liebe Tiere“, sagt die neunjährige Jenny. Ihre Schwester Sophie, die den blauen Brief bekommen hat, besucht die sechste Gymnasialklasse. Acht Wochen wird ihre Nachhilfe gefördert, den Zeitraum hat Sophies Lehrer festgelegt. Ihrer Mutter war das Prozedere unangenehm, denn jetzt weiß der Lehrer, dass die Familie von Hartz IV lebt. 14 Tage sind schon vorbei, aber der Antrag wurde noch nicht bewilligt. Auch weil Hofmann noch keine Nachhilfe gefunden hat, die in den finanziellen Rahmen passt.

Einen Kinogutschein pro Monat für die Kinder wünscht sie sich

Das größte Problem sei die Bürokratie: „Ich muss immer alles offenlegen und weiß trotzdem nicht, ob meine Anträge auch bewilligt werden“, erklärt sie: Statt zahlloser Antragsformulare sollten alle Betroffenen angeschrieben werden, in einfachen Worten. Außerdem sollte es Ansprechpartner geben, die beim Ausfüllen der Anträge helfen und Fragen beantworten. Noch besser fände Hofmann neutrale Gutscheine, ohne Formulare und Anträge.

Einen Kinogutschein pro Monat für die Kinder wünscht sie sich, damit ihre beiden Töchter auch mal etwas ganz Normales unternehmen könnten. Sabine Hofmann unterbricht das Gespräch, denn unter dem Dach des Hauses ihrer Mutter ist kein Platz mehr. Notgedrungen stellen die Möbelpacker die restlichen Möbel in den Garten und in die Hofeinfahrt. Zum Vater haben sie keinen Kontakt mehr. Auch Freunde, die ihr etwa beim Umzug helfen könnten, hat sie keine. „Je länger man beim Jobcenter ist, desto schlimmer wird es“, sagt sie. Der Kontakt zu ihren früheren Freunden ist nach und nach abgebrochen, und die neuen Bekannten vom Jobcenter seien keine Hilfe.

Seit 2003 lebt die Familie von Hartz IV, 2007 hat Hofmann zuletzt gearbeitet. „Ich habe keine Kinder bekommen, um Vollzeit arbeiten zu gehen, und es ist sehr schwer, eine Halbtagsstelle zu finden“, erklärt sie. Nach ihrer Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten hatte Hofmann einen befristeten Job, der Vertrag wurde nicht verlängert. Sie machte eine Umschulung, wurde schwanger, arbeitete bei Zeitarbeitsfirmen, nahm Ein-Euro-Jobs an, wurde wieder schwanger und jobbte zuletzt in einem Sonnenstudio. Dann kam ein Bewerber in Vollzeit, sie wurde entlassen.

„Bestätigung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“

Sophie und Jenny könnten in ihren Schulen ein Mittagessen bekommen und bei den Hausaufgaben betreut werden. Die Neunjährige hat das Angebot ein Jahr lang genutzt, aber ihre Mutter war enttäuscht: „Die Kinder kommen erst gegen fünf nach Hause, sind total geschafft und sollen dann noch lernen. Oft waren die Hausaufgaben fehlerhaft, und sie mussten sie noch einmal machen“, klagt sie. Von einer intensiven Betreuung durch einen Nachhilfelehrer verspricht sie sich mehr.

Sophie spielt in ihrer Schule Querflöte in einem Orchester, von dieser Möglichkeit ist ihre Mutter begeistert. Für Kinder, die andere Muttersprachen sprechen, gibt es Förderunterricht. „Warum wird ein solcher Unterricht nicht auch für Mathe angeboten?“, fragt sie.

Auf dem Küchentisch liegt ein Formular mit der Überschrift „Bestätigung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“. Es ist ein Antrag, mit dem Hofmann zehn Euro Zuschlag pro Kind monatlich für eine Vereinsmitgliedschaft beim Jobcenter beantragen kann. Auch ein Bildungsgutschein. „Der Zuschlag ist ein Fortschritt, aber es bringt die beiden nicht annähernd an die Lebensverhältnisse anderer Kinder heran; meine Kinder werden nie ein normales Leben führen können.“

Die Spedition ist fertig. Wer sie bezahlt, ist unklar: „Das Jobcenter zahlt nur den Umzugswagen, aber nicht die Möbelpacker.“

Autor:  Julia Jendrsczok
Datum:  2 | 5 | 2011
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