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12. Juli 2012

Doktor vor Gericht: Doktor beleidigt Rettungsfahrer

 Von Stefan Behr
Einen Rettungsfahrer soll der Doktor beleidigt haben. Foto: dpa

Vor Gericht spielen sich manchmal die seltsamsten Fälle ab. So geschehen am Frankfurter Landgericht. Gerade ein Doktor soll einen Rettungsfahrer beleidigt haben, der ein krankes Kind versorgen musste. Der Arzt weist die Schuld jedoch von sich.

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Der Doktor ist Urologe. Man könnte meinen, ihn triebe eine innere Unrast zu steter Eile. Der Doktor sammelt Fahrverbote wie andere Menschen Briefmarken. Mal ist der Doktor am Steuer zu betrunken, mal ist die Ampel vor dem Doktor zu rot. Meistens aber ist der Doktor schlicht viel zu schnell. Mehr als ein halbes Dutzend Verkehrssünden hat der Doktor auf dem Kerbholz. Die Richterin am Frankfurter Landgericht liest sie zu Prozessbeginn vor.

Da sitzt der Doktor, weil das Bad Homburger Amtsgericht ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 330 Euro verurteilt hat. Das ist ein Haufen Holz, etwa ein halbes Monatseinkommen. Er verdiene etwa 10.000 Euro im Monat, sagt der Doktor, aber es gehe bergab. Die Krise. Er hat Berufung eingelegt.

Verurteilt worden ist der Doktor wegen Beleidigung. Weil er am 13. März 2009 in Usingen mit seinem Mercedes durch eine Sackgasse fahren wollte. Ging nicht. In der Straße stand ein Rettungswagen mit Blaulicht. Dessen Fahrer erinnert sich im Zeugenstand: Es war ein Rettungseinsatz bei einem zweijährigen Kind. Das Kind lag in Fieberkrämpfen und hatte bereits das Bewusstsein verloren. Die Eltern, der Fahrer und die Sanitäter warteten auf den Notarzt aus Bad Homburg.

"Idiot" und "Arschloch" kann er sagen

Der Doktor hupte. Und hupte. Und hupte. Man habe hier einen Rettungseinsatz, sagte ihm der Fahrer. Der Doktor hieß ihn einen Idioten. Man kümmere sich um ein schwer krankes Kind, sagte der Fahrer. Der Doktor hieß ihn ein Arschloch. Und hupte. Der Fahrer, der eigentlich Besseres zu tun hatte, rief die Polizei. Der Doktor fuhr davon.

Fuhr er nicht, sagt der Doktor vor Gericht. Nicht er sei das gewesen, sondern sein Freund, der Professor. Der sei aber wieder daheim, in Rumänien. „Blöderweise geb’ ich das Auto immer allen“, sagt der Doktor. Der Fahrer aber identifiziert den Doktor eindeutig als Huper und Schimpfer von damals. Das Landgericht hat wenig Lust, den Professor aus Rumänien als Zeuge vorzuladen. Obwohl das sogar möglich wäre. Sein Freund, der Professor, sagt der Doktor, spreche nämlich Deutsch. Nicht sehr gut, aber für „Arschloch“ und „Idiot“ reiche es allemal. Das Gericht zeigt kein Interesse.

Zudem ist der Fall lange her und der Doktor nicht einschlägig vorbestraft. Also zumindest nicht wegen Beleidigung. Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von 3500 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein eingestellt. Der Doktor ist zufrieden, jetzt ist es immerhin nur noch ein Drittel vom Monatsgehalt. Er verlässt den Gerichtssaal. Fast scheint es so, als wäre er in Eile.

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