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Ehepaar Dudek muss nicht in Haft: Geldstrafe für Schulverweigerer

Das Kasseler Landgericht fällt im Fall des Ehepaars Dudek, das die fünf schulpflichtigen ihrer insgesamt sieben Kinder zuhause unterrichten will, ein mildes Urteil. Die Dudeks kommen mit einer Geldstrafe davon. Von Katja Schmidt

Jürgen Dudek beruft sich auf Glauben und Gewissen. dpa
Jürgen Dudek beruft sich auf Glauben und Gewissen. dpa
Foto: dpa

Das Ehepaar Dudek muss nicht ins Gefängnis. Die Eltern aus Archfeld (Werra-Meißner-Kreis), die darauf bestehen, die fünf schulpflichtigen ihrer insgesamt sieben Kinder zuhause in einer "Familienschule" selbst zu unterrichten, wurden am Mittwoch vom Kasseler Landgericht zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen zu je einem Euro verurteilt.

Das Gericht glaube nicht, dass die religiösen Gewissensnöte des Paares die größte Motivation dafür darstelle, dass es seine Kinder der Schulpflicht entziehe, erklärte Richter Dreyer zum Urteil. "Es ist vielmehr die Vorstellung, es besser zu können." Er betonte, die Verurteilung habe nicht nur symbolischen Charakter, sonder könne "dramatische Folgen" für die Dudeks haben, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern und erneut angeklagt würden. Dann müssten sie mit Freiheitsstrafen - auch ohne Bewährung - rechnen.

Die niedrigen Tagessätze begründete der Richter mit dem geringen Einkommen der Familie von rund 1500 Euro im Monat. Davon müsse das Kindergeld komplett abgezogen werden. "Es sollen ja sie bestraft werden und nicht die Kinder."

Der Prozess hatte unter großem Interesse der Heimschul-Szene stattgefunden. Vor dem Hauseingang des Justizgebäudes hatte gestern die "Notgemeinschaft verfolgter Heimschuleltern" demnonstriert. Die Plakate lehnten an der Glasfront: "Hausschule in jedem Land ein Glück ... in Deutschland unterdrückt" stand darauf.

Innen mussten sich die Dudeks wegen Verstößen gegen das Hessische Schulpflichtgesetz verantworten. Der Staatsanwalt hatte für die Eltern Haftstrafen von jeweils drei Monaten ohne Bewährung gefordert. "Mit Geldstrafen werden sich die Angeklagten nicht beeindrucken lassen", betonte Müller. Die Eltern hätten erkennen lassen, dass sie ihr Verhalten nicht ändern wollten. Die Dudeks hätten so intensive Wertvorstellungen, dass sie meinten, keine Schule könne diese erfüllen. Was mit den Kindern zuhause "veranstaltet" worden sei, sei "sicher gut", räumt der Staatsanwalt ein. Dies spiele aber "für das Vergehen gegen das Schulpfichtgesetz keine Rolle".

Im voll besetzen Zuschauersaal saßen nicht nur die sieben Dudek-Kinder, sondern auch weitere Anhänger des so genannten Homeschooling, das außerhalb Deutschlands in vielen Ländern erlaubt ist oder geduldet wird. Anhaltender Applaus für das Plädoyer des Verteidigers hätte ihnen fast einen Saalverweis eingehandelt. "Wir sind hier nicht im Fernsehen", rügte Richter Dreyer dieses Verhalten.

Der Fall gehöre gar nicht vor ein Strafgericht, argumentierte Jürgen Dudeks Anwalt Andreas Vogt. "Das Recht auf Bildung hat der Angeklagte nicht verletzt." Verletzt worden sei nur die Pflicht zur "Anwesenheit in einem Schulgebäude". Er wünsche, es gäbe mehr Familien wie die seines Mandanten: "Wie engherzig sind wir denn, dass wie Eltern bestrafen, die ihre Kinder erziehen?", fragte Vogt und forderte Freispruch, wie auch die Verteidigerin der Ehefrau Rosemarie Dudek.

Das Ehepaar Dudek erklärte nach dem Urteil, man könne sich glücklich schätzen, dass es Richter wie Dreyer gebe. Rosemarie Dudek sagte: "Er hat uns ganz fair behandelt." Über sein weiteres Vorgehen will das Paar nun erst einmal beraten.

Autor:  Katja Schmidt
Datum:  26 | 11 | 2009
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