Die Staatsanwaltschaft Frankfurt will die Ermittlungen gegen den Psychiater Thomas H., der vier Steuerfahnder mit falschen Gutachten für „paranoid“ erklärt hatte, bis zum Frühjahr abschließen, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu der FR. Denkbar sei dann eine Anklage wegen des vorsätzlichen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, oder eine Einstellung des Verfahrens, falls der Vorsatz nicht nachgewiesen werden könne, sagte Möller-Scheu.
Um die Frage zu klären, ob die von Thomas H. verfassten Gutachten objektiv falsch seien und vorsätzlich falsch angefertigt wurden, habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Gutachten „bei einem Professor“ in Auftrag gegeben, sagte Möller-Scheu. Dessen Expertise solle im Frühjahr vorliegen. Danach werde man über eine eventuelle Anklage entscheiden.
Das Land Hessen entlässt seine besten Beamten. Was steckt dahinter? Verfolgen Sie die FR-Recherchen zur Steuerfahnder-Affäre.
Expertise durch Uni-Klinikum
Nach FR-Informationen handelt es sich bei dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Professor um Bernd Gallhofer, den Leiter der Psychiatrie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg. Laut Schriftwechseln, die der FR vorliegen, wollte die Staatsanwaltschaft ursprünglich, dass Gallhofers Abteilung die vier Fahnder psychologisch untersucht. Die Ermittler versprachen sich davon eine Klärung der Frage, ob die Gutachten im strafrechtlichen Sinne inhaltlich unrichtig sind. Die Fahnder seien nicht verpflichtet, sich untersuchen zu lassen, schrieb die Staatsanwaltschaft. Die Teilnahme an der Untersuchung sei freiwillig. Dennoch entstand so ein weiteres Kuriosum der Affäre: Obwohl die Staatsanwaltschaft gegen den berufsrechtlich verurteilten Psychiater Thomas H. ermittelt, sollte die Beweislast wieder den Fahndern aufgebürdet werden. Dabei sind sie in dem Ermittlungsverfahren gegen Thomas H. Zeugen.
So erhielt etwa der Fahnder Rudolf Schmenger im November 2010 die Aufforderung des Klinikums, sich am 3. Dezember 2010 um 9.30 Uhr zur Untersuchung „einzufinden“. Man sei von der Staatsanwaltschaft beauftragt, „ein psychologisches Gutachten über Sie zu erstellen“, heißt es in dem Schreiben des Klinikums. Der Fahnder lehnte ab und empfahl der Staatsanwaltschaft die Lektüre der bereits über ihn angefertigten Gutachten. Fachärzte des Uniklinikums Frankfurt hatten Schmenger nach eingehender Untersuchung bescheinigt, psychisch gesund zu sein. So waren 2009 die Ermittlungen gegen den Psychiater Thomas H. erst in Gang gekommen, der Schmenger in einem Gutachten im Auftrag des Landes Hessen fälschlicherweise als „paranoid-querulatorisch“ bezeichnet hatte und deshalb berufsrechtlich verurteilt wurde.
Gallhofer soll der Staatsanwaltschaft nun auf Grundlage von Akten eine Expertise erstellen. Vom Ergebnis wird abhängen, ob die Ermittler Anklage gegen Thomas H. erheben, oder aufgeben.

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