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Gewalt im Fußball: Petzen als Lösung

Damit gewaltbereite Fußballfans künftig nicht mehr randalieren, will Innenminister Boris Rhein sie bei ihren Arbeitgebern melden. Der Vorschlag kommt bei den Juristen aber gar nicht gut an.

Wird kritisiert: Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU).
Wird kritisiert: Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU).
Foto: dpa
Frankfurt –  

Der Plan des hessischen Innenministers Boris Rhein (CDU), gewaltbereite Fußballfans künftig bei ihren Arbeitgebern oder Schulen zu melden, stößt auf heftige Kritik bei Juristen. „Ich halte das für ganz klar unzulässig“, sagte der Frankfurter Strafrechtsanwalt Heinz-Jürgen Borowsky der Frankfurter Rundschau. Ein solches Vorgehen sei rechtlich unter gewissen Umständen allenfalls bei öffentlichen Arbeitgebern gedeckt, wenn also etwa Polizisten straffällig würden. „Bei privaten Arbeitgebern geht das nicht“, sagte Borowsky am Donnerstag.

Arbeitergeber und Schulen informieren

Innenminister Rhein hatte  am Mittwoch erklärt, nach den neuerlichen Ausschreitungen beim Pokalspiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Kaiserslautern in der vergangenen Woche gegen gewaltbereite Fußballfans künftig mit „null Toleranz“ vorgehen zu wollen. Nach einem Treffen mit den Eintracht-Vorständen Heribert Bruchhagen und Klaus Lötzbeier erklärte er, neben Meldeauflage und gezielten Ansprachen bei Randalierern künftig auch Arbeitgeber oder Schulen informieren zu wollen.

„Das ist eindeutig rechtswidrig“, sagte der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter der FR. „Das Strafgesetzbuch enthält keinen Abschnitt über soziale Bloßstellung als Nebenstrafe.“
Selbst im Falle einer Verurteilung dürften Arbeitgeber nach Strafprozessordnung und „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ nicht informiert werden. Im vorliegenden Fall gehe es aber  offensichtlich nicht einmal um verurteilte Straftäter, sondern um Fans, die als gewaltbereit klassifiziert seien und möglicherweise künftig Straftaten begehen könnten.

Auch im Rahmen der Gefahrenabwehr könne sich Rhein aber nicht auf das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz stützen, da es keine ausdrückliche Ermächtigung für derartiges Vorgehen enthalte, so Vetter. „Es bleibt also nur die Generalklausel im Polizeigesetz, die die Behörden ermächtigt, zur Abwehr einer Gefahr im Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das würde aber bedeuten, dass der Innenminister sozialen Druck für eine erforderliche Maßnahme hält“, sagte Vetter. „Auf diesen Gedanken muss man erst einmal kommen in einem Rechtsstaat.“

Information nur zur Gefahrenabwehr

Der Frankfurter Anwalt Joachim Schwammborn nannte insbesondere die Information von Schulen „äußerst problematisch“. Es sei „aus gutem Grund so, dass Jugendgerichtsverfahren prinzipiell nichtöffentlich sind, damit eben die Schule davon nichts erfährt“, so Schwammborn.

Das Ministerium berief sich auf FR-Anfrage auf Paragraf 23 des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Demnach könnten die Polizeibehörden den Arbeitgeber oder die Schule informieren, wenn  dies zur Gefahrenabwehr „erforderlich“ sei. „Da es sich bei den Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen um schwerwiegende Gefährdungen von Leib und Leben Dritter handeln kann und eine Fortbegehung der Straftaten im überwiegenden Fall zu befürchten ist, wird somit im Einzelfall geprüft, mit einer derartigen Maßnahme einer weiteren Begehung der Straftaten vorzubeugen“, so das Ministerium.

"Der Minister spekuliert"

Genau die „Erforderlichkeit“ einer Information des Arbeitgebers zur Gefahrenabwehr bestreiten Juristen vehement. „Der Minister spekuliert da auf etwas, das die Betreffenden ja möglicherweise gar nicht abhält“, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Hofferbert: „Ganz abgesehen davon, dass die Behörden ja nur unter Missbrauch von Sozialdaten erfahren würden, wer denn überhaupt der Arbeitgeber ist.“

„Es fehlt jede Erforderlichkeit“, sagte auch Vetter. Er hat erst kürzlich einen angeblichen Hooligan vor dem Amtsgericht Hamm verteidigt, der vor der Verhandlung bereits in der Gewalttäterdatei eingetragen worden war und Hausbesuche der Polizei erhalten hatte. Das Gericht habe ihn freigesprochen. „Hätten Boris Rheins Polizeibeamte schon mal beim Arbeitgeber gepetzt“, so Vetter, „wäre mein Mandant heute mit einiger Sicherheit nicht mehr leitender Angestellter eines Konzerns“.

Autor:  Felix Helbig
Datum:  3 | 11 | 2011
Kommentare:  16
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