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09. Oktober 2012

G8: Kein Abi für den Turbo-Schüler

 Von Peter Hanack
Das Turbo-Abitur hat viele Gegner – und manche Tücke.  

Das Kultusministerium bleibt im Fall des hochbegabten 16-jähirgen Felix Weimer hart. Er darf in seinem Alter in Hessen noch kein Abitur ablegen. Nun muss das Gericht entscheiden.

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Er ist 16, hochbegabt, studiert an der Fern-Uni Hagen erfolgreich Informatik – und darf in Hessen kein Abitur ablegen. Weil er zu jung ist. Die Frankfurter Rundschau berichtete mehrfach über den kuriosen Streit. Bei dem Nein zur Reifeprüfung für den Turbo-Schüler Felix Weimer aus dem Main-Taunus-Kreis soll es nun offenbar bleiben.

Das Kultusministerium teilte am Dienstag auf Nachfrage mit, es lehne eine Ausnahmegenehmigung ab. Felix’ Vertreterin, die Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, hatte um eine solche Genehmigung gebeten, weil Felix nur mit dem Abitur sein Studium abschließen kann.
Die Begründung des Ministeriums: Felix könne nur auf dem Weg der Erwachsenenbildung sein Abitur nachmachen, weil er nach Klasse 9 das Gymnasium verlassen hatte. Dafür allerdings muss er erst 19 werden. Zudem fehle Felix der benötigte Mittlere Bildungsabschluss, beharrt das Ministerium auf seiner Position.

Nur einen Hauptschulabschluss

Kurios: Genau diese Mittlere Reife will das Land Hessen dem Jugendlichen nicht zubilligen. Laut Schulgesetz muss dafür die zehnte Klasse vollendet sein. Felix aber war einer der ersten G8-Schüler und hatte deshalb lediglich die neunte Klasse hinter sich, als er am Ende der Mittelstufe – im Alter von 13 Jahren – mit Billigung des Staatlichen Schulamts das Gymnasium verließ. Früher gab es an dieser Stelle des Bildungswegs die Mittlere Reife. Felix indes erhielt bloß den Hauptschulabschluss. Seit Jahren streiten Felix und seine Familie deshalb vor Gericht mit der Schulverwaltung.

Rechtsanwältin Schwarz will nun beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf eine schnelle Entscheidung drängen. „Wenn das Gericht darauf erkennt, dass Felix die Mittlere Reife zusteht, wäre wenigstens eine Voraussetzung für die Abiturprüfung erfüllt“, sagt sie. Bliebe noch das Problem mit dem Alter. Drei Jahre warten, bis er als Erwachsener Abitur machen darf, will Felix jedenfalls nicht. Schließlich könnte er bis dahin längst den Studienabschluss in der Tasche haben.
Alternativvorschläge des Ministeriums, wie Felix zur Reifeprüfung kommen könnte, stoßen bei ihm auf wenig Begeisterung. Felix solle, so lautet der eine Vorschlag, wieder auf die Schule gehen und die Oberstufe zu Ende bringen. Auch das dauerte aber drei Jahre – in den Augen eines Überfliegers wie Felix eine lange, wenig ertragreiche Zeit. Noch abwegiger erscheint im der zweite Vorschlag: Felix könne eine Ergänzungsschule besuchen – also etwa eine Schule für Kosmetik oder Schauspiel –, sich die Hochbegabung gutachterlich bestätigen lassen und damit zum Abitur antreten. „Das“, sagt Felix, „ist ja wohl nicht deren Ernst.“

Wenigstens an anderer Stelle scheint man im Ministerium einen Schritt weiter gekommen zu sein. Felix könne ja zunächst eine externe Realschulprüfung ablegen, lautet das Angebot. Im Mai dieses Jahres noch hatte die Schulverwaltung einen gleichlautenden Vorschlag des Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt.

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