Das Merkblatt des in Bonn ansässigen Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks enthält Ratschläge für Arbeitgeber, die "gänzlich unzulässig" oder zumindest fragwürdig sind, wie die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, am Mittwoch auf Anfrage erklärte. In dem Merkblatt, das der FR vorliegt, wird den Arbeitgebern empfohlen, bei einem "Streikausbruch" den "gesamten Ablauf" mit "Kamera/Fotoapparat" zu dokumentieren. Sollte der Streik länger dauern, sollen Briefe an die Privatadresse der Arbeitnehmer geschickt werden, um "durch Einfluss der Familienangehörigen" eine "beginnende Streikmüdigkeit" zu verstärken. Der Arbeitgeber dürfe Briefe an seine Mitarbeiter, nicht aber an Familienangehörige schicken, sagte Gayk. Für Fotos oder Filme gebe es bei einem Streik "keine Rechtsgrundlage".
"Wenn jemand mit der Kamera auftaucht, werden wir unsere Leute sofort abziehen und Strafantrag stellen", meinte Klaus-Dieter Körner von der IG Bau. Am zweiten Tag des bundesweiten Streiks der Gebäudereiniger hätten in Hessen wieder über 100 Beschäftigte die Arbeit liegen lassen. Mehrere Frauen seien nachts angerufen worden und "massiv unter Druck gesetzt worden". (ft)

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