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Gefälschte Jura-Scheine: Das Drama des folgsamen Sohnes

Wolfram B. wollte seine Eltern nicht enttäuschen und fälschte sechs Jura- Scheine, jetzt steht er in Frankfurt vor Gericht.

Gesetzestexte: Wolfram B. hat sie gehasst.
Gesetzestexte: Wolfram B. hat sie gehasst.
Foto: ddp

Wolfram B. sagt, dass er einfach keine Kraft mehr gehabt habe, irgendwann. Irgendwann, das war nach 18 Semestern Jurastudium an der Frankfurter Goethe-Universität.

Was Wolfram B. dann allerdings getan hat, muss enorm viel Kraft gekostet haben: Vom Sommersemester 2001 an fälschte der heute 32-Jährige sechs Scheine, um zum Ersten Staatsexamen zugelassen zu werden. Dabei ist B. offenbar mit großer Akribie vorgegangen - und noch größerem Ungeschick. Trotzdem fiel die Schummelei erst fünf Jahre später auf.

Fein säuberlich hat er die Unterschriften von Professoren und Dozenten gefälscht, um zu beweisen, dass er erfolgreich war: In der fortgeschrittenen Übung in Zivilrecht, im Seminar "Grundlagen professioneller Kommunikation", in Onlinerecht. In allem eben, was man so braucht, um die erste Hürde auf dem Weg zur Juristenlaufbahn zu nehmen - die Hürde, die all jene wahnsinnig viel Kraft kostet, die mit Paragrafen nie warm wurden, den einmal eingeschlagenen Pfad aber auch nicht verlassen möchten. Dumm nur, dass B., der heute in Heidelberg ein Berufsakademie-Studium mit integrierter Ausbildung absolviert, für seine in mühsamerKleinarbeit hergestellten Fälschungen Vordrucke verwendete, wie sie an der Goethe-Universität gar nicht im Umlauf sind.

Mit Paragrafen nicht warm werden und trotzdem immer weitermachen: So einer war auch Wolfram B., und wer ihn so da sitzen sieht im Frankfurter Amtsgericht, in sich zusammengesunken, ohne jegliche Körperspannung, der glaubt, das Drama zu ahnen, das sich abgespielt hat. Wovon er denn seinen Lebensunterhalt bestreite, fragt die Richterin. "Von der Ausbildung", nuschelt B. "Er bekommt eine Ausbildungsvergütung", präzisiert sein Anwalt. Wieviel das sei? 300 Euro, sagt B. Davon könne man doch aber nicht leben. Die Eltern, sagt B., bezahlten ihm die Wohnung. Wie teuer die sei? Das, sagt B., wisse er nicht.

"I wollt nimmer"

Warum er eigentlich Jura studiert habe? Das, sagt B., wisse er auch nicht. Die Eltern hätten das eben gut gefunden. Dann, plötzlich, streckt sich der klein gewachsene, füllige Mann mit dem runden Jungengesicht, und es platzt aus ihm heraus: "I wollt einfach nimmer." Er spricht schnell, verschluckt Wortendungen. "I wollt nie Jura studieren." Seine Stimme bebt. "Das Ganze war nur, um mit meinen Eltern reinen Tisch zu machen." Da sitzt ein Mensch, der nicht die Kraft hat, einen Beschluss zu fällen und vor seiner Familie zu verteidigen - aber gleichzeitig mit einer schier unglaublichen Energie etwas tut, von dem nicht nur angehende Juristen wissen: das ist Urkundenfälschung. Das ist ein Verbrechen. Das ist schlimmer als ein missglücktes Studium. Für das Drama von Wolfram B., dem folgsamen Sohn, der lieber krumme Dinger dreht als gerade zu stehen für eine individuelle Lebensentscheidung, findet die Richterin keine milden Worte. Offenbar, sagt sie, sei in der Familie ja Geld da. Das Strafmaß von 150 Tagessätzen à 30 Euro halte sie daher für nicht zu hoch.

Solche Betrugsdelikte seien an der Goethe-Universität selten, sagt deren Sprecher Olaf Kaltenborn. "Das ist ein absoluter Einzelfall." Wer Unterschriften von Lehrenden fälsche, werde grundsätzlich mit voller Härte bestraft.

Autor:  ANNE LEMHÖFER
Datum:  23 | 9 | 2008
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