Wenn die Telekom oder ein Lebensmittelkonzern ihre Mitarbeiter überwachen, könnte das künftig ein Fall für den hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch werden. Der Wunsch des Tübinger Juristen, nicht nur für den Datenmissbrauch staatlicher Stellen zuständig zu sein, stößt im Landtag auf offene Ohren.
"Er ist der geeignete Mann, um den staatlichen und den privaten Datenschutz zusammenzuführen", sagte FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn. Er verwies auf einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion, der im Juni ins Parlament eingebracht worden war. Darin fordert die FDP ein "Kompetenzzentrum Datenschutz" mit entsprechender Ausstattung beim Beauftragten anzusiedeln. "Wir freuen uns, dass Professor Ronellenfitsch sich unseren Forderungen angeschlossen hat", sagte Hahn.
Auch in der SPD stößt der Datenschützer auf Gegenliebe. Es sei "schon immer unsere Position" gewesen, die Kontrolle des staatlichen und des privaten Bereichs zusammenzuführen, sagte der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Gert-Uwe Mende. Seine Fraktion wolle dazu im Herbst eine Initiative vorlegen.
In Hessen ist der Datenschutzbeauftragte, der vom Landtag gewählt wird, bisher lediglich für die Kontrolle staatlicher Stellen zuständig. Um Bespitzelungsfälle in Unternehmen oder von Privatleuten kümmert sich das Innenministerium. Nach Angaben des Frankfurter Datenschutz-Experten Roland Schäfer hat inzwischen ein Drittel der Bundesländer die Kompetenzen so gebündelt, wie Ronellenfitsch es anstrebt. Die Zusammenführung beider Kompetenzen reiche aber nicht aus, meint Schäfer. Datenschutzbeauftragte müssten völlig frei werden von der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht eines Ministeriums, um ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Hier sei er sich mit der Europäischen Kommission einig, die aus diesem Grund ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen die Bundesrepublik betreibe. In keinem Bundesland sei völlige Unabhängigkeit gegeben - auch in Hessen nicht.

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