Kassel/Frankfurt/Main. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Entscheidung des Frankfurter Uni-Präsidenten bestätigt, die studentischen Beiträge für den Asta zu kürzen. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Kassel mit und lehnte damit die Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vorinstanz ab.
Der Präsident der Frankfurter Goethe-Universität hatte den Beitrag für die Studierendenschaft für das Sommersemester 2010 von acht auf vier Euro pro Kopf reduziert. Der Asta wollte diesen Beschluss bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache mit einer einstweiligen Anordnung zu Fall bringen (Az: 10 B 129/10).
Die Universitätsspitze hatte die Halbierung des Beitrags für die Studierendenschaft mit dem Hinweis auf deren hohe Rücklagen begründet, die das 3,8-Fache des Jahresbudgets ausmachten. Ein Beitrag von acht Euro widerspreche dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Der VGH kam zum Ergebnis, dass der Präsident die Rechtsaufsicht für die Beiträge habe und den Haushaltsplan der Studierendenschaft auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hin prüfen müsse. Ein Rücklagenbildung müsse angemessen sein. Die beschlossene Erhöhung des Beitrags lasse sich auch nicht mit der Befürchtung begründen, das Studentenwerk müsse für Schäden an der Universität nach der Besetzung des Casinos auf dem neuen Campus Westend aufkommen. Die Universität habe erklärt, dass sie keine Schadensersatzansprüche gegen die Studierendenschaft geltend machen werde.
Das historische Casino war von Studenten während der Studentenproteste gegen die Umsetzung der Bachelor- und Masterreform Ende besetzt worden. Uni-Präsident Werner Müller-Esterl hatte das Gebäude von der Polizei räumen lassen und dies mit von den Studenten angerichteten Schäden in Höhe von mehr als 200.000 Euro begründet. (dpa)

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