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Gentechnik: Käufer wollen Honig ohne Genmanipulation

Die hessischen Imker bleiben nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelassen. Seit 2007 gibt es hierzulande keine Genversuchs-Felder mehr,
die Honig verunreinigen könnten.

        

Voll im Blütenstaub: eine Biene bei der Arbeit für die Honig-Freunde.
Voll im Blütenstaub: eine Biene bei der Arbeit für die Honig-Freunde.
Foto: Marcus Führer/dpa

Zum Glück ist das nicht zu einem Skandal hochstilisiert worden“, sagt der Verkäufer auf dem Sachsenhäuser Wochenmarkt. Er sitzt am Stand der Epicerie Frankfurt und verkauft Tee, Gewürze, Kräuter – und Honig. Rund 30 Gläser stehen in der Auslage, mit unterschiedlichen Etiketten. „Der kommt größtenteils aus dem Vogelsberg“, ergänzt er.

So wie die meisten hessischen Imker und Honigverkäufer muss er sich also in naher Zukunft wenig Sorgen um seinen Umsatz machen. Käme der Honig aber aus Bayern, sähe das vielleicht ein wenig anders aus.

Dort sorgte der Fall eines Imkers für Aufregung, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang September in einem Urteil gegen den amerikanischen Saatgut-Riesen Monsanto entschied, dass Honig mit Spuren von genveränderten Pflanzen einer Zulassung bedarf. Der Imker hatte Pollen des Genmaises der Sorte „MON 810“ in seiner Ernte nachgewiesen. Da diese in Deutschland nicht als Lebensmittel zugelassen sind, musste er den Honig vernichten und klagte gegen Monsanto. Mit seinem Urteil entschied der EuGH zugunsten des Imkers. Auf die Firma könnten nun Schadenersatzforderungen zukommen.

Imker sehen das Urteil zunächst als Sieg gegen die Gentechnik. Doch welche Auswirkungen das künftig haben wird, ist unklar. Theoretisch muss nun Honig, der in der Nähe von Genfeldern gewonnen wird, vor dem Verkauf in Deutschland geprüft und zugelassen werden – was der kleine Imker nicht bezahlen kann.

„Das Urteil sollte die Rechtslage des Imkers stärken“, sagt Bruno Binder-Köllhofer, Fachberater für Bienenzucht im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. „Die Verbraucher wollen genfreien Honig.“ Jetzt sei es an der Politik, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Natürlich könnten daraus auch mehr Auflagen für Bienenzüchter und Imker entstehen. „Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Politik das will“, ergänzt Binder-Köllhofer. Denkbar sei deshalb, dass neue Abstandsregeln von Gen-Feldern zu Imkereien eingeführt werden könnten.

Hessische Imker kümmert das Urteil bislang wenig. Hierzulande gibt es seit 2007 keine Gen-Felder mehr. Auch die Kunden scheinen dem Urteil, dass Greenpeace als „bahnbrechend“ bewertet, bisher wenig Aufmerksamkeit zu schenken. „Wenn sich wirklich jemand dafür interessiert, dann redet man kurz; aber dass weniger gekauft wird, habe ich nicht bemerkt“, bestätigt auch der Marktverkäufer. Frankfurter Bioläden versprechen sich von neuen Zulassungsverfahren sogar Wettbewerbsvorteile. „Das Urteil spielt uns stark in die Karten“, sagt Wilhelm Löcher. Er leitet zwei Filialen einer Frankfurter Bio-Supermarkt-Kette. Er glaubt, den konventionellen Handel, der den Honig auch aus dem Ausland beziehe, werde das Urteil eher treffen als Biohändler aus der Region.

Hessens Honigproduzenten bleiben also gelassen. Ob es die Ruhe vor dem Sturm ist, wird sich zeigen.

Autor:  Sandra Müller
Datum:  5 | 10 | 2011
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