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Gerichtsurteil zu Hartz IV: Darlehen für den Schulweg

Hartz-VI-Empfänger haben Anspruch auf eine Monatsfahrkarte zur Schule. Das Sozialgericht Marburg gab damit in einem Eilantrag eines 17-jährigen Gymnasiast statt.

Ein 17-jähriger Gymnasiast aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, dessen Familie Hartz-VI-Leistungen bezieht, muss seine Fahrt zur Schule durch ein zinsloses Darlehen vom Kreis finanzieren.

Das Sozialgericht Marburg teilte am Donnerstag mit, der Landkreis sei nicht verpflichtet, die Kosten für die Monatskarte in Höhe von derzeit 56,90 Euro zu übernehmen. Die Behörde müsse jedoch ein Darlehen gewähren. Auch Kinder aus armen Haushalten sei der Besuch eines Gymnasiums zu ermöglichen.

Von dem monatlichen Regelsatz für den Jungen in Höhe von 281 Euro sei es nicht möglich, die Kosten der Monatskarte aufzubringen. (Az: 9 SO 60/09 ER). Das Gericht entschied nach einem Eilantrag der Familie. Zuvor hatte der Landkreis jegliche Form der Kostenübernahme mit dem Hinweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt. Die Frage ist auch beim Bundessozialgericht anhängig. epd

Datum:  17 | 7 | 2009
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