Erstmals gibt es in Hessen ein Bibliotheksgesetz, das die Rolle der Büchereien als „Partner für lebensbegleitendes Lernen“ und „Orte der Wissenschaft, der Begegnung und der Kommunikation“ würdigt. Ein Anspruch der Bibliotheken auf Geld vom Land ist damit nicht verbunden. Der Landtag beschloss das Gesetz jetzt mit den Stimmen von CDU und FDP. Grüne und Linke votierten dagegen, die SPD enthielt sich.
CDU-Kulturpolitiker Aloys Lenz hatte die Initiative für das Gesetz ergriffen. Damit dringe „die kulturelle und bildungspolitische Rolle“ der Bibliotheken stärker ins Bewusstsein, sagte er. Lenz verteidigte den Umstand, dass das Gesetz den Büchereien keine finanzielle Absicherung bringt. Das sei zwar „ein berechtigtes Anliegen“, würde das Land aber einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Das sei angesichts der finanziellen Situation Hessens „schlicht nicht umsetzbar“.
Die Opposition bemängelte, dass das Gesetz den Bibliotheken nichts nütze. Es sei „eine Farce“, meinte die Grünen-Abgeordnete Sarah Sorge. ( pit)

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