Am Wochenende hat es schon wieder gekracht. Diesmal in der S-Bahn. In der Nacht zum Samstag treten Randalierer in der S8 acht Türscheiben aus dem Rahmen, der Lokführer stellt den Schaden am Hauptbahnhof fest. Am Samstagabend dann der nächste Fall, wieder in der S8. In Höhe der Station Niederrad tritt ein Mann eine Türscheibe aus der Verankerung. Der Lokführer muss die Tür notdürftig sichern. Später ermittelt die Bundespolizei den mutmaßlichen Täter: einen 17-Jährigen aus Frankfurt.
Zwar gibt es über Gewalt und Vandalismus in Bussen und Bahnen kaum aktuelle Statistiken. Auffällig aber ist: In den vergangenen Tagen berichtet die Polizei wieder und wieder von neuen Vorfällen. Besonders spektakulär war der Angriff auf Kontrolleure der Verkehrsgesellschaft am Mittwoch. Einer der VGF-Mitarbeiter erlitt bei der Schlägerei in der U2 einen Jochbeinbruch. Doch just dieser Fall erscheint plötzlich in einem anderen Licht.
Schwarzfahren ist eine Straftat. Der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs regelt, dass sich die Täter des Erschleichens von Leistungen schuldig machen. Darauf stehen bis zu zwölf Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In anderen Fällen machen sich die Täter sogar des Betrugs strafbar: wenn sie etwa einen gefälschten Fahrschein vorweisen.
Kontrolleure haben deshalb das Recht und die Pflicht, die Personalien von Schwarzfahrern aufzunehmen. Ist ihnen das nicht möglich - etwa weil die Täter keinen Ausweis dabei haben - müssen die Mitarbeiter der Verkehrsbetrieb die Polizei rufen. Bis die Beamten eintreffen, dürfen sie die Schwarzfahrer festhalten.
Dieses Festhalterecht haben allerdings alle Bürger. Geregelt ist es in Paragraf 127 der Strafprozessordnung. Dort heißt es: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Befugnisse, die darüber hinaus gehen, haben auch Kontrolleure nicht. So dürfen sie Schwarzfahrer nicht durchsuchen, um etwa im Rucksack nachzusehen, ob sich dort doch noch ein Ausweis findet. Derart hoheitliche Aufgaben "müssen wir wahrnehmen", sagt Polizeisprecher André Sturmeit.
Ob Gewalt gegen Schwarzfahrer, die flüchten wollen, zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Unstrittig ist: Kontrolleure dürfen Verdächtige, die abhauen wollen, am Arm packen. Erleidet der Schwarzfahrer dabei Verletzungen, wird er vor Gericht in der Regel nicht weit kommen. Klar ist aber auch: Das Vorgehen der Kontrolleure muss verhältnismäßig sein. So dürften sie etwa nicht mit mehreren Leuten auf einen Schwarzfahrer einprügeln, um jeden Fluchtversuch zu verhindern.
Ein Hausrecht üben Kontrolleure in Waggons und an Haltestellen aus. Als Vertreter der Verkehrsbetriebe können sie etwa aggressive Menschen des Bahnsteigs verweisen.
Bereits am Freitag hatte sich eine Zeugin bei der FR gemeldet und erklärt, die Kontrolleure seien äußerst aggressiv gewesen und mit körperlicher Gewalt gegen die schwarz fahrenden Jugendlichen vorgegangen, die dann später zuschlugen und am Lindenbaum aus der Bahn flüchteten.
Wie Polizeisprecher André Sturmeit bestätigte, haben sich beim 12. Polizeirevier Am Schwalbenschwanz mittlerweile weitere Zeugen gemeldet, die den Kontrolleuren Grobheit vorwerfen. Andere hingegen behaupteten, die Gewalt sei ausschließlich von den Jugendlichen ausgegangen. "Der Sachverhalt ist noch nicht restlos geklärt", sagt Sturmeit. Fest steht bislang nur: Die verdächtigen Jugendlichen sind nach wie vor flüchtig.
In anderen Fällen ist es einfacher zu beurteilen, wer nur Täter und wer nur Opfer ist. Donnerstagabend in Höchst: Zwei junge Männer steigen in einen Bus der Linie 59, pöbeln den Fahrer an und versuchen ihn zu schlagen. Erst als der 35-Jährige den Notruf-Knopf betätigt, den es in allen Bussen gibt, flüchten sie. Offenbar waren die Angreifer verärgert, weil der Busfahrer nicht an einem Zebrastreifen in der Adolf-Häuser-Straße gehalten hatte, dem sie sich gerade näherten.
Polizei warnt vor Panikmache
Auch an der Endhaltestelle in Enkheim gab es Ärger. Teenager blockierten eine Tür der U7. Als der 48-jährige Fahrer einschritt, schlugen sie ihn. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht und musste sich dort ambulant behandeln lassen. Polizeisprecher Sturmeit kennt alle diese Fälle. Trotzdem warnt er vor Panikmache. Wenn er hört, in Frankfurt könne man nicht mehr mit der U-Bahn fahren, ohne zusammengeschlagen zu werden, schüttelt er nur den Kopf. "Derart pauschale Formulierungen sind Quatsch und helfen nicht weiter", sagt Sturmeit.
Auch will der Sprecher keinen Trend ausgemacht haben, dass es auf U-Bahn-Linien im Norden der Stadt häufiger Probleme gebe. Dort hätten sich nur die besonders aufsehenerregenden Fälle ereignet: die U-Bahn-Schläger an der Haltestelle Heddernheim, die auf einen Fahrer einprügelten, die Mädchen, die nach einem Streit mit einem Fahrgast an der Station Zeilweg handgreiflich wurden, jetzt die Schlägerei zwischen Kontrolleuren und Jugendlichen in der U2 am Lindenbaum. "Wir hatten aber auch schon Probleme mit Jugendlichen in der Straßenbahnlinie 11 - die fährt über die Mainzer Landstraße."
Unterdessen ist das Thema Sicherheit im ÖPNV zum Politikum geworden. Dieser Tage nahm Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) zu einer Anfrage aus der Stadtverordnetenversammlung Stellung. Die Vorlage beschäftigt sich mit der Station Nieder-Eschbach. Dort hatten sich Fahrgäste immer wieder über Vandalismus und über pöbelnde Jugendliche beklagt.
Laut Stein gab es im vergangenen Jahr 70 Polizeikontrollen auf dem Bahnsteig. Die Beamten sprachen 19 Platzverweise aus, stellten bei zwei Verdächtigen Drogen sicher und zählten sechs Straftaten: Die Palette reicht von Sachbeschädigung über Körperverletzung und Beleidigung bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

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