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Grüne und CDU streiten über Kinderlärm: Hamburg als Vorbild

Um künftig Streit über Kinderlärm zu verhindern, haben die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die entstehenden Geräusche positiv bewertet. Von Frank Schuster

Bobby-Cars sind manchen Nachbarn zu laut.
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Foto: Arnold

Kinderlärm sorgt immer wieder für Nachbarschaftsstreit. So klagte etwa im vergangenen Jahr ein Ehepaar gegen die Betreiber einer Kindertagesstätte im Frankfurter Nordend. Um so etwas künftig zu verhindern, haben die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der "die durch Spielen und Bewegung entstehenden Geräusche von Kindern und Jugendlichen positiv als natürlich zu ihrem Aufwachsen gehörend" bewertet.

Nach einer Anhörung von Experten im Gesundheitsausschuss des Landtags am Donnerstag sieht sich die Fraktion in ihrem Kurs bestätigt, dass ein eigenes Landesgesetz zur Regelung des Kinderlärms sinnvoll und notwendig sei. Der Grünen-Vorschlag regele konkret, wie künftig verhindert werden könne, dass Anwohner gegen Kindergärten und Spielplätze klagen, sagte Fraktionssprecher Marcus Bocklet. "Wir wollen und können nicht auf eine eventuelle Entscheidung einer Bundesregierung, die bislang untätig ist, warten." Auch Berlin und Hamburg hätten "aus gutem Grund" eigene Landesregelungen.

Die Entscheidung des Bundesrats vom vergangenen Freitag helfe nicht weiter. Der Bundesrat habe lediglich beschlossen, die Bundesregierung zu unterstützen, ob und wie das Bundesrecht verbessert werden könne. "Das ist mehr als armselig und motiviert uns, eine hessische Lösung voranzutreiben", so Bocklet.

CDU und FDP kommen nach der Anhörung zu einer anderen Einschätzung. Sie bewerten den Grünen-Entwurf als überflüssig. "Wir begrüßen den Beschluss des Bundesrats, den Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen bundeseinheitlich zu regeln", sagte Unionssprecherin Bettina Wiesmann. Es werde zudem eine Änderung der Baunutzungsverordnung geprüft, die bewirken soll, dass Kindertagesstätten in Wohngebieten nicht mehr nur ausnahmsweise zugelassen werden könnten.

Die Bundesratsinitiative beabsichtige, so Wiesmann, "durch vorausschauende städtebauliche Planung Klagen gegen Kinderlärm von vornherein entgegenzuwirken". In Bedarfsflächen würden schon vorher auch Spielflächen ausgewiesen und somit Konflikte vermieden. Eine Regelung auf Bundesebene sei sinnvoller als "ein Flickenteppich von Einzelregelungen in den Ländern".

Autor:  Frank Schuster
Datum:  12 | 3 | 2010
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