Mit starken Worten hat die Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky das Verhalten von CDU und FDP im Polizeichef-Untersuchungsausschuss des Landtags beurteilt. Als teilweise „absurd“ und „grotesk“ bezeichnete die frühere Landesanwältin die Argumentation der Koalition, mit der sie Beweisanträge von SPD und Grünen abgeschmettert hatte.
Sacksofsky vertritt SPD und Grüne vor dem Staatsgerichtshof und legte am Montag in Wiesbaden ihre Klageschrift vor. Nachdem Rot-Grün schon im Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss ihre Rechte vor dem Verfassungsgericht einklagt, folgte nun die Klage im Polizeichef-Ausschuss. Er soll aufklären, ob sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) als damaliger Innenminister bei der Berufung von Hans Langecker zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei korrekt verhalten hat.
Die Oppositionsparteien sehen ihre Rechte verletzt, weil Schwarz-Gelb Beweisanträge abgelehnt hatte, die SPD und Grüne für notwendig halten. Es geht um die Vereidigung von Zeuginnen, die sich widersprochen hatten, um die Einholung eines Gutachtens über ein beamtenrechtlich korrektes Besetzungsverfahren und um die erneute Vernehmung eines ranghohen Polizisten, dessen Aussage nicht mit der von Innenminister Boris Rhein (CDU) übereinstimmt.
Zensiert und behindert
Nach Ansicht von CDU-Obmann Holger Bellino sind die Anträge „juristisch nicht haltbar“. Dem widerspricht die rot-grüne Rechtsvertreterin Sacksofsky. So sei die „Aufklärung von Widersprüchen ein zentraler Bestandteil von Untersuchungsausschüssen“. Die Anfertigung von Rechtsgutachten sei gängige Praxis – etwa im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Landesbanken-Skandal.
Der Verwaltungsjurist Gerhard Strauch hatte ein Gutachten im Auftrag der Linken vorgelegt und war zu dem Schluss gekommen, das es bei Langeckers Berufung 17 Verfahrensverstöße gegeben habe. Dieses Gutachten ersetze aber kein Gutachten, das vom Ausschuss in Auftrag gegeben werde, sagte SPD-Obfrau Nancy Faeser.
Landtagsdirektor Peter von Unruh forderte die Linken am Dienstag dazu auf, ihr Gutachten von der Homepage zu nehmen, da darin aus Protokollen des Untersuchungsausschusses zitiert werde. Das sei nach der Geschäftsordnung des Landtags verboten, solange die Ausschuss-Arbeit noch nicht beendet sei. Die Linke weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen. Fraktionschef Willi van Ooyen schrieb, er sehe darin den Versuch, die öffentliche Diskussion „zu zensieren, behindern oder sogar zu verhindern“.

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