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Haftverschonung für Kevin S.: Rechter Schläger vorerst frei

Der Neonazi Kevin S. ist zwei Monate nach seiner Verurteilung wegen des brutalen Überfalls auf ein Zeltlager von Linken in Nordhessen wieder auf freiem Fuß.

Wegen eines brutalen Überfalls auf ein Zeltlager linker Jugendlicher in Nordhessen muss der Rechtsradikale Kevin S. (rechts) zwei Jahre und drei Monate in Haft. Dazu verurteilte ihn das Landgericht Kassel am 12. Januar 2009.
Wegen eines brutalen Überfalls auf ein Zeltlager linker Jugendlicher in Nordhessen muss der Rechtsradikale Kevin S. (rechts) zwei Jahre und drei Monate in Haft. Dazu verurteilte ihn das Landgericht Kassel am 12. Januar 2009.
Foto: dpa

Der Neonazi Kevin S. ist zwei Monate nach seiner Verurteilung wegen des brutalen Überfalls auf ein Zeltlager von Linken in Nordhessen wieder auf freiem Fuß.

Wie der Präsident des Kasseler Landgerichts, Wolfgang Löffler, bestätigte, wurde der 19-Jährige nach einem Haftprüfungstermin aus dem Jugendgefängnis entlassen. Grund: Das Urteil gegen den rechtsextremen Aktivisten ist noch nicht rechtskräftig - sowohl sein Verteidiger, der NPD-Funktionär Dirk Waldschmidt, als auch die Opfer haben Revision beantragt. Und die Strafkammer hielt es nicht für verhältnismäßig, den jungen Mann bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs weiter in Untersuchungshaft zu halten. Kevin S. hat bereits seit acht Monaten hinter Gittern gesessen.

Der Neonazi war Mitte Januar zu einer 27-monatigen Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, beim Angriff auf ein Sommercamp der Linksjugend "Solid" am Neuenhainer See im Juli 2008 ein schlafendes Mädchen krankenhausreif geprügelt zu haben. Der 13-Jährigen hatte er mit einer Glasflasche mehrfach auf den Kopf geschlagen. Ihren zehn Jahre älteren Bruder attackierte er mit einem Klappspaten.

Obwohl das Mädchen bei dem Überfall lebensgefährlich verletzt wurde und auf der Intensivstation behandelt werden musste, hatte das Kasseler Landgericht die Tat nicht als Mordversuch eingestuft.

Wie Landgerichtspräsident Löffler erklärte, muss Kevin S. nun während seiner Haftverschonung einen festen Wohnsitz bei seiner Mutter in Butzbach beziehen und sich wöchentlich bei der Polizei melden.

In seinem Prozess hatte sich der Mitbegründer des braunen Internet-Videoprojekts "Volksfront Medien" zwar zu seiner rechten Gesinnung bekannt, aber behauptet, er sei aus der Szene ausgestiegen. Nach Angaben der Anti-Nazi-Koordination Frankfurt soll es jedoch Hinweise geben, dass der 19-Jährige in der Freiheit sofort "wieder Kontakte in der Nazi-Szene" aufgenommen habe.

Autor:  JOACHIM F. TORNAU UND CARSTEN MEYER
Datum:  11 | 3 | 2009
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