Die Hoffnungen sind groß, die Bedenken gewichtig, und so ging es hoch her bei der Experten-Anhörung zu den neuen "Häusern des Jugendrechts" am Mittwoch im hessischen Landtag. Geplant ist, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendämter im Kampf gegen Jugendgewalt enger zusammenarbeiten und in gemeinsame Häuser ziehen. Ziel ist, dass die Fälle schneller bearbeitet werden und die Hilfen für junge Straftäter früher einsetzen.
Manche Fachleute befürchten allerdings, dass die Arbeit der Sozialarbeiter erschwert wird, wenn es eine "Vermischung" mit Polizei und Justiz gibt. Die andere Seite ärgerte sich über solche "Totschlagsargumente" und verwies auf die erfolgreichen Vorbilder in Stuttgart und Ludwigshafen.
In "Häusern des Jugendrechts" sollen Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendhilfe eng zusammenarbeiten. Die SPD nennt sie lieber "Erziehungs- und Präventionszentren".
In Hessen werden solche Modelle derzeit in Frankfurt-Höchst und Wiesbaden aufgebaut.
"Jugendrechtshäuser" setzen bei der Beratung, Bildung und Orientierung von Jugendlichen an. Sie werden von Ehrenamtlichen getragen. In Marburg wird eine solches Haus betrieben.
In Frankfurt und Wiesbaden entstehen derzeit die ersten hessischen "Häuser des Jugendrechts". Die Frankfurter Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) zeigte sich noch nicht rundum überzeugt. Voraussetzung für das Gelingen seien "zusätzlicher Personaleinsatz und Zuschüsse für freie Träger", sagte sie. Das Land habe aber mit der "Operation sichere Zukunft" 2004 sämtliche Mittel für die Prävention gestrichen. Das müsse rückgängig gemacht werden. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft machte zusätzlichen Personalaufwand geltend.
Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Gernot Blessing bestätigte das aus eigenen Erfahrungen. Etwa ein Drittel mehr an Justiz-Personal sei erforderlich, um die intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Fällen zu leisten.
"Klare Trennung unerlässlich"
Aus Kassel kamen andere Bedenken. George von Soest aus dem Sozialamt berichtete von Befürchtungen in seinem Haus, "dass die Gewaltenteilung ausgehebelt wird". Es müsse für die Jugendlichen "klar erkennbar sein, wer wofür zuständig ist".
Das ist offenbar nicht so einfach. Jürgen May, Projektleiter der Ludwigshafener Einrichtung berichtete, dass 20 Prozent der jungen Leute und ihrer Eltern manchmal nicht so genau wissen, ob sie gerade bei der Polizei, beim Staatsanwalt oder beim Jugendamt sitzen. May wendete das Ergebnis positiv und sprach von jenen 80 Prozent, die sich auskannten. Der Ludwigshafener bemühte sich, "ideologische Vorstellungen" gegen die enge Kooperation "von der Platte zu putzen". Es sei eine "Mär", wenn eine "natürliche Feindschaft zwischen Jugendarbeit, Polizei und Justiz" unterstellt werde.
Die Jugendämter beruhigt das offenbar nicht. "Wegen der befürchteten Rollenverwischung" lehnten sie "Häuser des Jugendrechts" ab, berichtete Frank Weyel, Landesvorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Ähnlich sehen das die Landkreise. Eine "klare Trennung" der Institutionen sei "sowohl inhaltlich als auch räumlich unerlässlich", urteilte der Hessische Landkreistag.

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