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Hessen: Auf dem Klageweg in die Grundschule

Lucas Eltern wollen ihren Sohn auf die Grundschule schicken, doch seine Motorik ist gestört und deshalb soll er eine Förderschule besuchen. Nun klagen die Eltern auf Einschulung in eine Regelschule. Von Peter Hanack

Regelmäßig übt Luca mit einer Physiotherapeutin seine Fingerfertigkeit.
Regelmäßig übt Luca mit einer Physiotherapeutin seine Fingerfertigkeit.
Foto: Christoph Boeckheler

Zum Geburtstag hat Luca ein Kickboard bekommen, einen Nintendo, einen Fahrradhelm und einen Zauberkasten. Sieben Jahre alt ist er vor ein paar Wochen geworden - höchste Zeit für die Einschulung also.

Doch so einfach geht das nicht. Jedenfalls nicht, wenn ein Kind wie Luca ein wenig Unterstützung braucht, um den Schulalltag zu bewältigen. Weil ihr Sohn deshalb eine Förderschule besuchen soll statt die Grundschule um die Ecke, klagen die Eltern jetzt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt auf Einschulung in eine Regelschule - als erste in Hessen.


Foto: FR-Grafik

"Er ist manchmal etwas ungestüm", erzählt sein Vater Stefan Warnecke, "kommt dann ins Stolpern, und wenn er einen Kreis malen soll, dann muss er sich dafür schon ziemlich konzentrieren und anstrengen." Was Luca nicht davon abgehalten habe, sich das Radfahren und Kickboard-Fahren weitgehend allein beizubringen. Im Kindergarten wurde der sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Lernhilfe festgestellt, regelmäßig übt Luca jetzt mit einer Physiotherapeutin seine Fingerfertigkeit.

Förderplatz ist gesetzlich garantiert

Lucas Eltern haben ihn zur Einschulung in die Römerstadtschule angemeldet, die auch schon seine beiden älteren Geschwister besucht haben. Dort gibt es Klassen, in denen Kinder mit und ohne Behinderungen zusammen lernen. Daraus aber scheint nichts zu werden, denn es sind schon alle Plätze vergeben. Bloß, in eine andere "normale" Schule kann Luca auch nicht - nach dem hessischen Schulgesetz muss ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf diesen nämlich auch bekommen.

Was gut klingt und vielleicht gut gemeint ist, führt in der Praxis dazu, dass die betroffenen Kinder entweder einen der wenigen integrativen Plätze bekommen - oder aber die Förderschule auch gegen den Willen der Eltern besuchen müssen. "Allein in Frankfurt gibt es 85 Anträge auf den Besuch einer Regelschule, aber es gibt nur 40 Integrationsplätze", berichtet Sibylle Hausmanns vom Vortand der Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen".

Luca soll nun statt der Römerstadtschule die Johann-Hinrich-Wichern-Schule besuchen, eine Förderschule für Lernhilfe im Frankfurter Stadtteil Eschersheim. Dagegen hatten Lucas Eltern beim Staatlichen Schulamt Widerspruch eingelegt. Der aber wurde zurückgewiesen. Die Klage scheint ihnen nur der einzige Weg zum möglichen Erfolg.

"Mit dem Zeugnis einer Sonderschule hat Luca später doch kaum die Chance auf Ausbildung und einen Arbeitsplatz, da hat er einen Stempel weg", sagt sein Vater. Zudem sei sein Sohn nicht behindert, sondern Wahrnehmung und Motorik seien lediglich in der Entwicklung verzögert. "In der Sonderschule ist er völlig unterfordert, und positive Vorbilder findet er dort auch nicht", fürchtet sein Vater.

Unterrichtsbeginn rückt näher

Die Zeit drängt. Am 24. August startet das neue Schuljahr. Bis über die Klage von Lucas Eltern entschieden ist, hat der Unterricht aller Voraussicht nach längst begonnen. Deshalb haben sie über ihren Anwalt Rupert von Plottnitz (siehe Interview) Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt erhoben. Dort haben sie zusätzlich einen Eilantrag gestellt, Luca bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren in die Römerstadtschule einzuschulen. Sollte dieser Eilantrag zurückgewiesen werden, müsste Luca wohl ab August in die Wichern-Schule gehen.

Aus Sicht seiner Eltern ist das nicht die Endstation. Sollte das Verwaltungsgericht gegen sie und Luca entscheiden, "dann gehen wir vor die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof", sagt Stefan Warnecke. Hoffnung schöpfen sie dabei aus der UN-Konvention für die Rechte von Behinderten, die in Deutschland im März in Kraft getreten ist. Demnach soll die Regelschule für Kinder mit Behinderungen von der Ausnahme zu Regel werden.

Autor:  PETER HANACK
Datum:  20 | 7 | 2009
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