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Gäfgens Zivilprozess beginnt: Hessen bestreitet Folterdrohung

Wurde dem Kindermörder Gäfgen im Verhör Gewalt angedroht oder nicht? Das Land leugnet, dies jemals getan zu haben. Und widerspricht damit allen bislang gefällten Urteilen.

Muss in den Zeugenstand: Der ehemalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner.
Muss in den Zeugenstand: Der ehemalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner.
Foto: ddp

Heute beginnt vor dem Frankfurter Landgericht ein Prozess, der Aufsehen erregen wird: Dass der Kindermörder Magnus Gäfgen jetzt 15.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Land Hessen erstreiten will, weil er sich durch Folterdrohungen der Polizei traumatisiert sieht, empfinden viele Bürger als schwer nachvollziehbar.

Doch auch das Land Hessen geht mit einer äußerst abenteuerlichen Strategie in den Prozess: In aktuellen Schriftsätzen an das Frankfurter Landgericht bestreitet das Land plötzlich, dass es eine Folterdrohung gegen Gäfgen jemals gegeben habe. Zündstoff für das Verfahren, bei dem heute neben Gäfgen als Kläger auch der damalige Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit und der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner als Zeugen und der Münchener Forensiker Norbert Nedopil als Gutachter geladen sind.

In den neuen Schriftsätzen stellt sich das Land Hessen offenbar gegen rechtskräftige Urteile der Strafkammer Frankfurt, des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs. Alle Gerichte hatten es als erwiesen angesehen, dass die Frankfurter Polizei Gäfgen am 1. Oktober 2002 mit Folter gedroht hatte, falls er den Aufenthaltsort des entführten Jungen Jakob Metzler nicht nennen würde.

Das Land Hessen teilte dem Gericht jetzt eine neue Wahrheit mit: Demnach soll es bei der Vernehmung von Gäfgen durch den Polizeibeamten Ortwin Ennigkeit am 1. Oktober 2002 „zu keinem Zeitpunkt“ Drohungen oder körperliche Berührungen gegeben haben. Es soll auch „kein Wahrheitsserum bereitgestellt worden“ sein und kein Folterspezialist per Hubschrauber zur Vernehmung angefordert worden sein. Der Polizeibeamte Ennigkeit habe im Verhör keine Rotorbewegungen gemacht, um das Herannahen des Hubschraubers zu verdeutlichen, sondern lediglich an Gäfgens Gewissen appelliert.

Dies habe der Polizeibeamte „gestisch unterstützt“, indem er „rotierende Bewegungen“ mit seinem Zeigefinger gemacht habe. Das habe bedeuten sollen, „dass die Gedanken an den Jungen“ Gäfgen „immer im Kopf herumgehen werden“, heißt es.

Gerichte sehen Drohung als erwiesen an

Merkwürdig: Im rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen Daschner steht dagegen, dieser habe Ennigkeit am 1. Oktober 2002 um 8.30 Uhr in seinem Büro angewiesen, es solle Gäfgen „angedroht werden, dass er unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen, ohne Verursachung von Verletzungen, erneut befragt werde“. So steht es auch in einem Vermerk Daschners, der der FR vorliegt. Die Drohung müsse „intensiv und einschüchternd vorgebracht werden“, um Gäfgens Widerstand zu brechen, sagte Daschner laut Gerichtsurteil. Es werde „ein besonderer Beamter aus dem Urlaub per Hubschrauber geholt“, welcher „die Maßnahme gegebenenfalls durchführen“ solle.

Am selben Tag gegen 8.40 Uhr begann Einnigkeit damit, Gäfgen allein zu befragen. Laut Urteil sagte Ennigkeit damals: Wenn Gäfgen weiter schweige, werde man ihn „unter Zufügung von Schmerzen“ dazu bringen, Einzelheiten zu nennen. „Es werde auch überlegt, ein Wahrheitsserum zu verabreichen.“ Um Gäfgen zu beeindrucken, habe Ennigkeit auch gesagt, „dass ein besonderer Beamter mit dem Hubschrauber unterwegs sei, der ihm Schmerzen zufügen könne, die er nicht vergessen werde“. Hierzu habe Ennigkeit „mit den Händen kreisende Bewegungen“ gemacht, so die Richter im Urteil.

Beamte in der Zwickmühle

Die Behauptungen des Landes Hessen widersprechen sogar den von der Bundesrepublik Deutschland zum selben Thema vorgetragenen Fakten vor dem Europäischen Gerichtshof: Dieser stellte fest, „dass zwischen den Parteien unstreitig ist“, dass Gäfgen an jenem Morgen von dem Kriminalbeamten Ennigkeit auf Anweisung des Polizeivizepräsidenten Daschner „unerträgliche Schmerzen angedroht wurden“, heißt es im Urteil vom Juni 2010. „Die Maßnahmen, die keine Spuren hinterlassen würden, sollten von einem speziell für diesen Zweck ausgebildeten Polizeibeamten durchgeführt werden, der sich bereits in einem Hubschrauber auf dem Weg zur Polizeiwache befinde.“ Zudem ergebe sich aus dem gegen Daschner geführten Strafverfahren, dass er beabsichtigte, diese Drohung nötigenfalls mit Hilfe eines „Wahrheitsserums“ in die Tat umzusetzen, und dass Gäfgen darauf hingewiesen worden war, dass die Durchführung der angedrohten Maßnahmen unmittelbar bevorstehe, urteilten die Straßburger Richter.

Die wegen der Folterdrohung 2004 rechtskräftig verurteilten Beamten Daschner und Ennigkeit befinden sich nun als Zeugen in einer Zwickmühle: Bestätigen sie mit ihren Aussagen die Feststellungen des damaligen Urteils, strafen sie die Darstellung des Landes Hessen Lügen. Stützen sie aber die Darstellung des Landes, können sie als Zeugen vereidigt und im Falle eines Meineides bestraft werden. Der Prozess verspricht spannend zu werden – nicht wegen Mörder Gäfgen, sondern dem obersten Verfahrens-Prinzip: der Wahrheitsfindung.

Autor:  Von Matthias Thieme
Datum:  16 | 3 | 2011
Kommentare:  53
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