Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sieht Probleme bei der Einführung von islamischem Religionsunterricht an Schulen. Es sei weiter ungewiss, ob es den muslimischen Glaubensgemeinschaften gelinge, sich als öffentlich-rechtliche Körperschaften zu organisieren, sagte Koch am Montagabend in Wiesbaden. "Wir befinden uns mitten in dieser Diskussion."
Falls die Glaubensgemeinschaften sich nicht organisierten, müsse der Staat islamische Religionskunde an Schulen anbieten. Der Regierungschef äußerte sich bei einem Festakt zu 50 Jahre Staatskirchenvertrag zwischen dem Land und den evangelischen Kirchen.
In Hessen berät seit dem vergangenen Jahr ein "Runder Tisch" über die Einführung von islamischen Religionsunterricht für die rund 60.000 islamischen Schüler. Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hatte im Februar die Hoffnung geäußert, dass bis zum Sommer ein Kooperationspartner für einen bekenntnisorientierten Islamunterrichts an staatlichen Schulen gefunden sei. Das Land befinde sich in Gesprächen mit vier bis fünf islamischen Gemeinschaften, sagte Hahn.
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung betonte, dass die evangelische Kirche die Einführung eines Islamunterrichts "sehr begrüßen würde, wenn er denn nach den Regeln des konfessionellen Religionsunterrichts konstruiert wird". Wichtig sei, dass der Unterricht auf Deutsch, mit hier ausgebildeten Lehrkräften und auf der Basis eines gemeinsam vereinbarten Lehrplans erfolge. Dieser müsse "einsehbar und transparent" sein.
Koch sprach von einem großen Nutzen des Staatskirchenvertrags für die Bürger Hessens. Die Kirchen leisteten bei der Erziehung und Integration von Kindern, bei sozialen Diensten und der Hilfe für alte Menschen einen unverzichtbaren Dienst für das Gemeinwohl.
Der kurhessische Bischof Martin Hein nannte den Staatskirchenvertrag eine "freundschaftliche Beziehung zwischen Land und evangelischen Kirchen". Das vertrauensvolle Verhältnis müsse "weiter gepflegt und gefördert" werden. Hein wünschte sich, dass "der ansehnliche Rahmen dieses Verhältnisses, der Staatskirchenvertrag, ... nicht verstaubt und verbleicht, sondern immer wieder blank geputzt und poliert wird".
Der Staatskirchenvertrag regelt die Ausbildung in evangelischer Theologie und Religionspädagogik an den wissenschaftlichen Hochschulen, die Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen sowie Modalitäten der Kirchensteuererhebung.(epd)

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