Die SPD schließt keinen der hessischen Abweichler aus dem Jahr 2008 aus der Partei aus. Das ist das Ergebnis der Schiedsverfahren, die nach fast anderthalb Jahren beendet sind.
Am Montag wurde der ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Silke Tesch als letzter die Entscheidung der Partei mitgeteilt. Die Bundesschiedskommission der SPD erteilte der 51-Jährigen eine Rüge. Ihre Berufung gegen ein Funktionsverbot in der Partei, das für anderthalb Jahre gelten sollte, hatte damit Erfolg. "Das freut mich natürlich", sagte Tesch der Frankfurter Rundschau.
Vier ehemalige Landtagsabgeordnete der SPD haben im November 2008 in letzter Minute verhindert, dass die damalige SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti mit rot-grün-roter Mehrheit Ministerpräsidentin wurde.
Dagmar Metzger hatte - anders als die anderen - bereits im März 2008 angekündigt, nicht mit den Linken eine Ministerpräsidentin zu wählen. Gegen sie gab es kein Ausschluss-Verfahren.
Jürgen Walter war der prominenteste Abweichler. Gegen den früheren SPD-Fraktionschef im hessischen Landtag wurde die härteste Strafe ausgesprochen - ein zweijähriges Verbot von Parteifunktionen.
Carmen Everts erhielt eine Rüge der SPD.
Silke Tesch wird nun ebenfalls mit einer Rüge bestraft. (pit )
Die Sozialdemokratin will im Frühjahr erneut für das Gemeindeparlament ihres mittelhessischen Heimatorts Breidenbach kandidieren. Tesch forderte am Montag vom SPD-Bezirk Hessen-Nord ihr Parteibuch an, das sie wegen des laufenden Verfahrens hatte abgeben müssen.
Drei der Abweichler, die die Wahl der damaligen Parteichefin Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin verhinderten, wurden damit bestraft. Die damaligen Landtagsabgeordneten Dagmar Metzger, Jürgen Walter, Carmen Everts und Silke Tesch hatten Ypsilanti die Stimme verweigert, weil sie eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ablehnten.
Teschs Ordnungsverfahren war das einzige, das erst vor der Bundesschiedskommission der SPD endete. Sie führte formale Gründe für ihre Entscheidung an. Tesch hatte eine Rüge, die sie in erster Instanz erhielt, akzeptiert. Dagegen war der SPD-Ortsverein Rauschenberg in Berufung gegangen und hatte eine Verschärfung erreicht. Nach Auffassung der Bundesschiedskommission war dies jedoch nicht rechtens, da die erste Entscheidung nicht auf Antrag des Ortsvereins gefallen sei.
Inhaltlich ging die Bundeskommission scharf mit der früheren Abgeordneten ins Gericht. Tesch habe "andere Mitglieder der SPD objektiv getäuscht und deren Arbeit in einer für die Partei kritischen politischen Lage entwertet". Damit habe sie "einen enormen Aufwand an Zeit, Kraft und Engagement nicht nur in der eigenen Partei" verursacht und die SPD "der Häme des politischen Gegners ausgesetzt". Vorgeworfen wird Tesch von der Kommission nicht ihre Entscheidung gegen eine Wahl Ypsilantis, sondern "dass sie diese Absicht bis zum 3. November 2008 verschwiegen" habe.
Tesch hatte sich darauf berufen, dass die Gewissensfreiheit von Abgeordneten nicht durch Parteibeschlüsse eingeschränkt werden dürfe. Ihr Rechtsbeistand, der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Günther Metzger, bekräftigte am Montag diese Argumentation. Deshalb sei die Begründung der Schiedskommission "weder schlüssig noch überzeugend". Der Rauschenberger Bürgermeister Manfred Barth zeigte sich zufrieden, obwohl seine Berufung abgewiesen worden war. "Inhaltlich hat uns die Bundesschiedskommission Recht gegeben", betonte Barth.

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