Säufer, die regelmäßig an den gleichen Orten öffentlich trinken, Passanten anpöbeln oder sie gar angreifen, sind aus der Sicht einiger hessischer Städte ein Ärgernis. Die Gemeinden wollen nun eine gesetzliche Möglichkeit erhalten, gegen öffentlichen Alkoholkonsum vorgehen zu können.
Der Hessische Städtetag dringt ebenso wie der Hessische Städte- und Gemeindebund darauf, die Einrichtung von Alkoholverbotszonen im neuen Polizeigesetz zu regeln. Das geht aus ihren schriftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf von CDU und FDP hervor, in dem keine solche Passage vorgesehen ist. Am heutigen Mittwoch äußern sie sich bei einer Anhörung im Landtag.
Kassel und Wiesbaden verbieten das öffentliche Trinken von Alkohol in bestimmten Zonen. In Kassel betrifft das Verbot ein großes Gebiet um den Königsplatz. In Wiesbaden ist das Trinken am Platz der deutschen Einheit untersagt.
Marburg hatte für ein halbes Jahr lang eine Regelung. Sie wurde aber nach dem Auslaufen 2008 nicht verlängert. (pit)
Innenminister Volker Bouffier (CDU) zeigt sich aufgeschlossen für das Anliegen. "Es gibt wahrscheinlich Regelungsbedarf in Hessen", sagte sein Sprecher Thorsten Neels.
Dabei gibt es in Hessen bereits Zonen, in denen nicht mehr öffentlich Alkohol getrunken werden darf - etwa in Wiesbaden und Kassel. Experten befürchten aber, dass die Verbote rechtlich auf wackligen Beinen stehen. Das baden-württembergische Freiburg hatte ein Alkoholverbot verhängt, war aber vor Gericht zurückgepfiffen worden. Das befürchten die Kommunalverbände auch in Hessen. "Die Rechtslage in Baden-Württemberg ist vergleichbar mit der in Hessen", sagt die Expertin des Hessischen Städtetags, Anita Oegel.
Sie betont jedoch, dass sie nicht einseitig polizeilichem Vorgehen das Wort rede. Auch aufsuchende Sozialarbeit und Jugendhilfe seien notwendig. Verbandsdirektor Jürgen Dieter beklagt, derzeit müsse "Störern" in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, "dass ein konkretes Verhalten ein polizei- bzw. ordnungsrechtliches Einschreiten rechtfertigt". So aber könne man "Auswüchse infolge von Alkoholmissbrauch auf öffentlichen Flächen nicht nachhaltig unterbinden".
Der Städte- und Gemeindebund schlägt vor, den Kommunen eine Grundlage zur "Gefahrenvorsorge" an die Hand zu geben - nach dem Vorbild der Ermächtigung, gegen gefährliche Hunde vorzugehen.
CDU und FDP haben noch nicht beraten, ob sie das Anliegen aufnehmen wollen. Ihm sei nicht klar, ob es tatsächlich eine "rechtliche Unsicherheit" gebe, sagte FDP-Innenpolitiker Wolfgang Greilich. Sein CDU-Kollege Holger Bellino betonte, das Land werde sich sicherlich mit "durch Alkohol ausgelösten Vandalismus" befassen. Ob das aber ein Thema für das Polizeigesetz sei, müsse sich zeigen. Es gebe auch andere Überlegungen, etwa jene, den Alkoholverkauf zeitlich einzuschränken.
Auch die oppositionelle SPD hat offene Ohren. "Es gibt Problemzonen", bestätigt SPD-Innenexpertin Nancy Faeser. Man müsse allerdings sorgfältig abwägen zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und den Freiheitsrechten der Bürger.

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