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Hessische Kinder in Not: "Der Staat muss seine Krallen zeigen"

... das geht also auch.... und sie zu einem Deutschkursus geschickt. Damit war allen gedient. Die Eltern waren damit einverstanden. Mutmaßlich habe ich diesem Mädchen, das nur noch dicht machte, immer dicker wurde vor lauter Frust-Pizza und womöglich an der Sonderschule gelandet wäre, damit zu einer normalen Bildungslaufbahn verholfen.

Vielleicht studiert die junge Frau längst an der Uni. Schule und Bildung sind neben Liebe und Zuwendung die Basis für vieles. Was denken Sie, wenn Jugendliche, die hier in der Nähe des Gerichts an der Konstablerwache als Tätigkeit "herumhängen" angeben und nur noch schwänzen? Wenn ein Jugendlicher monatelang nicht in die Schule kommt, ist das kein Kavaliersdelikt. Da kann es kein Pardon geben. Dann ist es höchste Eisenbahn, dass eingegriffen wird. Das staatliche Wächteramt darf sich sowas nicht einfach nur angucken, das ist eine gravierende Gefährdung des Kindeswohls und selbstverständlich auch internationaler Standard. Nach der UN-Kinderschutzkonvention sind jedem Kind sowohl Bildung als auch Gesundheit zu garantieren.

Herr Bauer, zeigen Sie Ihre Krallen auch beim Schutz von Mädchen, die aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds nicht teilhaben können? Absolut. Es hat auch nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun, wenn die deutschen Familiengerichte die in Deutschland geltende Verfassung und die hier maßgeblichen Gesetze als Ausdruck der hier geltenden Regeln und Werteordnung umsetzen. Und wenn Mädchen drangsaliert, zwangsverheiratet, zwangsbeschnitten oder davon abgehalten werden, beim Schulausflug mitzufahren, dann ist da deutlich einzugreifen. Es gibt hier Rechtsnormen, die man nicht mit kulturellen Eigenheiten wegreden kann. Wer hier leben will, muss eine Anpassungsleistung an die hiesige Rechtsordnung erbringen, wenn er Kinder im Inland hat. Da geht es nicht, alle staatlichen Instanzen einschließlich des Jugendamtes zu verneinen und jede Kooperation mit ihnen zum Schutz von Kindern zu verweigern.

Sie sind oft mit Parallelgesellschaften konfrontiert, in der deutsche Rechtsvorschriften nichts gelten. Wahrlich, da sind Mann und Frau, Tochter und Sohn nicht mehr gleich, dieses Prinzip wird verletzt. Das ist nicht zu dulden. Die Grundwerte müssen zwingend für alle gelten.

Sind manche Eltern derart überfordert, dass sie erleichtert sind, wenn ihnen das Sorgerecht abgenommen wird? Das erlebe ich leider auch immer wieder. Der Leidensdruck solcher Eltern ist enorm, und bestenfalls lassen sie sich auch selbst therapeutisch helfen. Drei Fälle waren extrem. Beim ersten Fall war es so, dass sich die Mutter von ihrem Mann verprügeln ließ und die Eltern gar nicht merkten, welche gravierenden Folgen das für die Kinder hatte. Als das Jugendamt sie herausgeholt hat, haben sie nicht einmal geweint, weil sie das abgespalten hatten und keinerlei emotionale Bindung zu ihren Eltern besaßen. In einem anderen Fall hat ein Junge, der monatelang nicht mehr zur Schule ging, die Wohnung mit seiner Gang besetzt und die Mutter hinausgeworfen. Die Mutter wusste sich nicht mehr anders gegen ihn zur Wehr zu setzen, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen. Und in einem dritten hat eine 14-Jährige eine Mädchenbande angeführt und war derart brutal, dass die allleinerziehende Mutter fast froh war, sie nicht mehr bei sich zu haben. Dahinter steckt dann der Wunsch: "Bitte, bringt sie zur Raison. Wir wissen nicht mehr weiter."

Wenn das Martyrium von Kevin und anderen gestorbenen Kindern in Vergessenheit gerät, rechnen Sie damit, dass Familiengerichten und Jugendämtern vorgeworfen wird, zu schnell übergriffig zu werden?

Das erwarte ich schon. Das ist ja leider fast wie eine Mode und kommt in Wellen. Das Jugendamt schießt nach meinen Erfahrungen tatsächlich aber nur selten übers Ziel hinaus. In fast allen Fällen, die zu Gericht gelangen, ist es berechtigt, dass es die Kinder zu ihrem Schutz aus den Familien nimmt. Dort, wo das nicht der Fall ist, muss das Familiengericht einschreiten und das Jugendamt in seine durch das Elternrecht gesetzten Schranken verweisen.

Interview: Petra Mies

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Datum:  24 | 6 | 2009
Seiten:  1 2 3
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